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014/2005
Stand: 18.01.2005
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Bundesrat: Altersvorgabe für Ausbildung in Gesundheitsfachberufen streichen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Für die Streichung der Altersvorgabe für die Zulassung zur Ausbildung in Gesundheitsfachberufen spricht sich der Bundesrat aus. Dies sei erforderlich, damit geeignete Bewerberinnen und Bewerber, die zwar die schulischen, aber nicht die Altersanforderungen erfüllen, ohne Verzögerung mit der angestrebten Ausbildung beginnen können, schreibt die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (15/4648). Darin schlägt sie als Lösung vor, die Altersvorgabe im Hebammen-, Logopäden-, Masseur- und Physiotherapeutengesetz zu streichen. Nach der geltenden Rechtslage dürfen Bewerberinnen und Bewerber in den genannten Berufen erst mit 17, 18 bzw. 16 und 17 Jahren mit der Ausbildung beginnen, heißt es im Gesetzentwurf. Damit verlieren sie nach Ansicht des Bundesrates ein volles Jahr, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in Anlehnung an die Schuljahresregelungen der Länder in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Damit werde der Erwerb des angestrebten Abschlusses unnötig verzögert. Die persönliche Reife eines Schülers oder einer Schülerin sei in der Person selbst begründet und nicht an strenge Altersvorgaben gebunden, argumentiert die Ländervertretung weiter. Der Bundesrat beruft sich bei seiner Initiative auf entsprechende Änderungen im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz, in denen bereits auf die Altersvorgabe verzichtet wurde. Auch die Bundesregierung hält die geforderte Aufhebung der Mindestaltersgrenze in einer Stellungnahme für sinnvoll und unterstützt die vom Bundesrat geforderten Änderungen inhaltlich. Sie sollten jedoch - so der Einwand der Regierung - nicht durch ein separates Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden, sondern im Rahmen einer demnächst anstehenden Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Auf diese Weise könnte auch eine bessere Abstimmung mit den Berufskreisen erfolgen, heißt es zur Begründung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_014/01
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