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Festakt 50 Jahre deutsche Mitgliedschaft im Europarat
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Bundestagspräsident Wolfgang Thierse begrüßt den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Lord Russell-Johnston. |
Auf Einladung des Bundestages wurde am 9. Oktober auf einem Festakt im Berliner Schauspielhaus am Gendarmenmarkt an die 50-jährige Mitgliedschaft der Bundesrepublik im Europarat erinnert. Gleichzeitig wurde die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention vor einem halben Jahrhundert gewürdigt. Redner bei der Veranstaltung waren Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesaußenminister Joschka Fischer sowie Lord Russell-Johnston (Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates), Alvaro Gil-Robles (Menschenrechtskommissar des Europarates) sowie Luzius Wildhaber (Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).
Der Europarat versteht sich seit seiner Gründung am 5. Mai 1949 als Hüter des gemeinsamen europäischen Erbes von Menschenrechten, Demokratie, Freiheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Sein Einsatz zielt auf Sicherung, Verteidigung und Förderung der allen Europäern gemeinsamen Grundwerte und Überzeugungen. Der Europarat umfasst 41 Länder, davon 17 mittel- und osteuropäische Staaten. Als älteste demokratische Institution im Nachkriegseuropa hat der Europarat ein umfassendes Schutz- und Kontrollsystem zur Wahrung der individuellen Rechte und Freiheiten des Einzelnen erarbeitet. Zu seinen wichtigsten Errungenschaften gehört die Europäische Menschenrechtskonvention. Sie verpflichtet die Mitglieder, ihren Bürgern unveräußerliche Rechte und Freiheiten zu garantieren. Dazu gehören etwa das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Zwangsarbeit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 13. Juli 1950 Mitglied des Europarates und unterzeichnete am 4. November 1950 in Rom die Europäische Menschenrechtskonvention.