Regelungen für Handel mit Funkanlagen beschlossen(wi) Einen Regelungsrahmen für den Verkauf, den freien Handel und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und "Endeinrichtungen" des Telekommunikationssektors hat der Bundestag am 7. Dezember beschlossen, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4063) annahm. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom Vortag ( 14/4892). Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität in deutsches Recht umgesetzt. Festgelegt werden die Voraussetzungen, unter denen diese Geräte am Warenverkehr teilnehmen können. Das Gesetz enthält unter anderem Vorschriften für die Konformitätsbewertung, die Kennzeichnung, den Handel und die Inbetriebnahme dieser Geräte sowie Festlegungen im Zusammenhang mit nationalen Funkschnittstellen und mit Schnittstellen zur Anschaltung von Endeinrichtungen an öffentliche Netze. Darüber hinaus enthält es Vorkehrungen zur Überwachung des Marktes nach dem Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit in Geräten und Sanktionsmöglichkeiten bei Gesetzesverstößen. Der Wirtschaftsausschuss hat einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gebilligt, durch den die Änderungswünsche des Bundesrates, denen die Regierung zugestimmt hatte, in das Gesetz übernommen wurden. In seiner Stellungnahme ( 14/4815) hatte der Bundesrat die Regierung unter anderem aufgefordert, eine Verordnung zur Regelung von Standortbescheinigungen für Hochfrequenzanlagen bis 7. April 2001 in Kraft zu setzen. Die Regierung erklärte dazu, sie wolle die Verordnung fristgerecht erlassen. Weiteren Änderungswünschen der Länderkammer stimmte die Regierung überwiegend nicht zu. |