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002/2005
Stand: 03.01.2005
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Bürokratischen Aufwand für Bienenzüchter bewerten

Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Wie die Bundesregierung die Ausführungen eines Medienberichtes bewertet, demzufolge ein Imker, der den Aufenthaltsort seiner Bienenvölker wegen jahreszeitlicher Besonderheiten der Vegetation vorübergehend in das Gebiet einer anderen Kommune verlegen will, ab diesem Jahr dazu besondere gebührenpflichtige Unterlagen vorlegen muss, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage ( 15/4571) wissen. Die Fraktion hält die bürokratischen Vorschriften für Bienenzüchter in Deutschland für eine "massive bürokratische Behinderung der Berufsimker", für die der Medienbericht die vor zwölf Jahren verabschiedete EU-Richtlinie "Flora-Fauna-Habitat" verantwortlich mache. Gefragt wird deshalb, welche konkreten Initiativen die Regierung auf europäischer oder nationaler Ebene ergreifen wolle, um die "bürokratischen Belastungen" für Bienenzüchter in Deutschland zu verringern. Außerdem stellt sie fest, dass Imker seit Juli 2004 auf Honiggläsern ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben müssen, welches maximal zwei Jahre betragen dürfe. Da Honig aufgrund seiner hohen Zuckerkonzentration "problemlos" 30 Jahre lang haltbar sei, halten die Abgeordneten ein Herstelldatum für sinnvoller.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_002/06
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