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051/2005
Stand: 22.02.2005
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Weiterführung des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds wird geprüft

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Derzeit wird geprüft, ob eine Weiterführung des 1997 ins Leben gerufenen deutsch-tschechischen Zukunftsfonds möglich und sinnvoll ist. Das Auswärtige Amt hat einen Stiftungsrechtsexperten beauftragt, unterschiedliche mögliche Modelle der Weiterführung des Fonds und den dafür jeweils aufzubringenden Mitteleinsatz zu prüfen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4827) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4770) mit. Wenn zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sein sollten, werde es auch auf die Bereitschaft der tschechischen Regierung ankommen, substanziell zur finanziellen Ausstattung eines künftigen Fonds beizutragen, heißt es. Entscheidend sei auch die Bereitschaft der Parlamente beider Staaten, für die Weiterführung des Zukunftsfonds neue Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung bezeichnet den Fonds als "ein wichtiges Element im deutsch-tschechischen Aussöhnungsprozess". Er habe mit der Förderung einer Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichsten Bereichen erheblich zu einen besseren gegenseitigen Kennen- und Verstehenlernen zwischen Deutschen und Tschechen beigetragen. Auf die Frage nach einem zeitlichen Rahmen für Auszahlungen von Entschädigungsleitungen an die tschechischen Zwangsarbeiter aus der NS-Zeit durch den Zukunftsfonds als Partnerorganisation der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" schreibt die Bundesregierung, die Leistungsberechtigungen könnten bis zum 30. September 2006 geltend gemacht werden. Habe eine Partnerorganisation der Stiftung die nicht fristgerechte Erfüllung einer Leistung zu vertreten, könnten Leistung noch bis zum 31. Dezember 2006 gewährt werden. Die Partnerorganisationen der Stiftung würden die Arbeiten - etwa die ordnungsgemäße Schlussabrechnung der individuellen Auszahlungen und der Verwaltungskosten - voraussichtlich im ersten Halbjahr 2007 abschließen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_051/03
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