hib-Meldung
051/2005
Stand: 22.02.2005
Im Bundestag notiert: Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
15/4853). Deshalb soll die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf mit Änderungen des
Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
vorlegen mit dem Ziel, dass Kreditermächtigungen aus dem
Vorjahr nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die
für das laufende Haushaltsjahr veranschlagte Ermächtigung
zur Nettokreditaufnahme verbraucht ist. Bisher dürfen nach
Angaben der Fraktion nicht ausgeschöpfte
Kreditermächtigungen (Restkreditermächtigung) im
folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Dies hat im
Ergebnis dazu geführt, dass die Restkreditermächtigung im
Haushaltsjahr 2005 auf rund 19 Milliarden Euro angewachsen
sei.
Berlin: (hib/MIK) Die Rolle des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber
soll wieder gestärkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in
einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_051/04