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117/2005
Stand: 21.04.2005
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Hemmnisse bei der Realisierung öffentlich-privater Partnerschaften beseitigen

Verkehr und Bauwesen/Anträge

Berlin: (hib/SAS) Die Entscheidung der Bundesregierung, für Investitionen in die Infrastruktur ein zusätzliches Programm im Umfang von 2 Milliarden Euro bis 2008 aufzulegen, haben die Koalitionsfraktionen zum Anlass für einen Antrag ( 15/5340) genommen. Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2005 sollen davon zusätzlich 500 Millionen Euro zur Finanzierung für Infrastrukturprojekte bereit stehen, die nach dem Willen der Koalition in die Modernisierung der Bestandsnetze fließen sollen. Zur Begründung heißt es, verstärkte Investitionen in den Substanzerhalt, in die Modernisierung sowie in den umweltgerechten Ausbau eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes seien von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Mobilität von Menschen und für die wirtschaftliche Entwicklung. Einen weiteren Schwerpunkt setzen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP). Dabei soll die Bundesregierung prüfen, ob die Anlagemöglichkeiten in ÖPP-Projekte durch eine Novellierung des Investmentgesetzes erweitert werden können. Die Abgeordneten bekunden ihren Willen, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zusammen mit der Regierung vorzulegen, mit dem gebühren-, vergabe-, haushalts- und steuerrechtliche Hemmnisse bei der Realisierung von ÖPP-Projekten zu beseitigen seien. Da die Finanzierungsspielräume für öffentliche Investitionen des Staates abnähmen und die investiven Ausgaben aller Körperschaften in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren drastisch gesunken seien, biete sich so eine Möglichkeit, die öffentliche Investitionstätigkeit nachhaltig zu stärken. Insbesondere auf kommunaler Ebene könnten öffentlich-private Partnerschaften Erneuerungs- und Sanierungslücken bei Schulen, Straßen, Rathäusern und anderen Verwaltungsgebäuden, Sporthallen und Sportplätzen, Wohnbauten, der kommunalen Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Wasserversorgung schließen. Auch die Unionsfraktion dringt in einem Antrag ( 15/5325) darauf, die bestehenden Hemmnisse zur Realisierung öffentlich-privater Partnerschaftsprojekte umgehend zu beseitigen. Sie benennt in diesem Zusammenhang allerdings nur Straßenbauprojekte, für deren Realisierung sie konkrete Zeitpläne einfordert. Im Weiteren plädiert sie dafür, die im Bundeshaushalt 2005 vorgesehenen Verkehrsinvestitionen "in voller Höhe" für den Erhalt und Neubau von Bundesfernstraßen, Wasser- und Schienenwege zur Verfügung zu stellen, ohne die veranschlagten Ausgaben zu kürzen. Planungssicherheit für die einzelnen Verkehrsträger verlangt die CDU/CSU, um ein verlässliches Handeln über längere Planungszeiträume zu gewährleisten. Demgegenüber macht sich die FDP-Fraktion in ihrer Initiative ( 15/5338) dafür stark, die "starre Vorgabe" aufzugeben und die Hälfte der Investitionsmittel für die Schiene zu reservieren. Sie vertritt die Auffassung, dass der Straßenverkehr gemessen an seiner Leistung deutlich stärker bei der Investitionsmittelvergabe berücksichtigt werden müsste. Deshalb solle sich die Regierung zu einem beschleunigten und vorrangigen Ausbau des deutschen Fernstraßennetzes bekennen, insbesondere notwendige Lücken schließen und dies in ihrer künftigen Bundesverkehrswegeplanung umsetzen. Erneut tritt die Fraktion dafür ein, die Einnahmen aus der Lkw-Maut zusätzlich für Verkehrsinvestitionen, und zwar konkret zur Aufstockung der Straßeninvestitionen auf 6 Milliarden Euro pro Jahr, einzusetzen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_117/02
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