hib-Meldung
120/2005
Stand: 25.04.2005
Vorschlag für steuerliche Förderung von Russpartikelfiltern vorlegen
15/5330) durch die
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinien und dabei insbesondere die
so genannten Feinsteinstaubrichtlinie. Nach dieser
Luftreinhalterichtlinie dürfe seit dem 1. Januar 2005
Feinstaub nur noch mit einer Körnchengröße von 10
Mikrometern an höchstens 35 Tagen im Jahr einen Grenzwert von
50 Mikrogramm pro Kilometer Luft überschreiten. Für das
Jahr 2010 setze die Luftreinhalterichtlinie die Zahl der
zulässigen Überschreitungen der Tagesmittelwerte für
Feinstaub auf sieben Tage herab. Für die Union ist bereits
heute abzusehen, dass diese Grenzwerte für das Jahr 2010 nicht
eingehalten werden können, wenn nicht die erforderlichen
Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft
ergriffen werden. Sie plädiert in ihrem Antrag allerdings
dafür, die zu ergreifenden Maßnahmen nicht nur einseitig
auf den Verkehrssektor zu konzentrieren, sondern auch die privaten
Haushalte bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen
einzubeziehen. Um die Belastung der Luft mit Stickstoffoxid, Blei
oder Partikeln zu reduzieren, fordert sie von der Regierung des
Weiteren, ein "schlüssiges Gesamtkonzept" vorzulegen sowie
einen konkreten Zeitplan für dessen Umsetzung zu
präsentierten.
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den
Ländern einen abgestimmten Vorschlag für eine
aufkommensneutrale, steuerliche Förderung von
Russpartikelfiltern vorlegen. Zusammen mit der Industrie soll sie
des Weiteren die Forschung und Entwicklung beim Einsatz
alternativer Antriebsformen und Kraftstoffe vorantreiben. Zu dieser
Forderung veranlasst sieht sich die CDU/CSU-Fraktion in ihrem
Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_120/02