hib-Meldung
120/2005
Stand: 25.04.2005
Einsatz zusätzlicher Leistungen im Solidarpakt II gesetzlich konkretisieren
15/5328), in dem die Fraktion von der
Bundesregierung nähere Angaben zu den zugesagten
überproportionalen Leistungen verlangt. Dabei solle die
Regierung mit den ostdeutschen Ländern "unverzüglich"
Verhandlungen über eine bundesgesetzliche Regelung dieser so
genannten Korb-II-Leistungen aufnehmen und den entsprechenden
Gesetzentwurf bis spätestens 1. September 2005 dem Bundestag
vorlegen. In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung auch mit
den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder
Vereinbarungen zum "aufbaugerechten Einsatz" der Solidarpaktmittel
treffen. Zur Erläuterung heißt es, beim Solidarpakt II
habe der Bund sich verpflichtet, zusätzlich weitere 51
Milliarden Euro an überproportionalen Leistungen ("Korb-II")
in den ostdeutschen Ländern einzusetzen. Seit Beginn der
Laufzeit des Solidarpakts II am 1. Januar 2005 bestehe keine
Klarheit darüber, welche Leistungen die Regierung zur
Erfüllung ihrer Verpflichtung erbringen werde. Den
ostdeutschen Bundesländern fehle die erforderliche
Planungssicherheit, da die Korb-II-Leistungen gesetzlich nicht
näher dargelegt worden seien.
Berlin: (hib/SAS) Um den Solidarpakt II geht es in einem Antrag der
CDU/CSU-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_120/03