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241/2005
Stand: 06.12.2005
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Regierung soll Haltung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie darlegen

Wirtschaft/Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Haltung der Bundesregierung zum Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie interessiert die Fraktion Die Linke in einer Großen Anfrage ( 16/136). Kernstück der Richtlinie sei das "Herkunftslandprinzip", das es dem grenzüberschreitenden Dienstleister erlaube, seine Leistungen nach den Standards und Vorschriften des Herkunftslandes anzubieten. Gleichzeitig werde es dem Bestimmungsland verboten, vom Anbieter der Dienstleistungen zu verlangen, dass die einheimischen Gesetze und Standards eingehalten werden und diese Einhaltung auch kontrolliert werden kann. Die Fraktion befürchtet, dass der Druck auf die Regierungen, im Namen der Wettbewerbsfähigkeit hohe Standards zu lockern, enorm zunehmen würde. Die Abgeordneten wollen von der Regierung wissen, ob die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zum Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie einen Rückschritt gegenüber den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat bedeuten, in denen eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie gefordert wird. Die Regierung soll sagen, was sie im Rahmen der EU bereits unternommen hat oder noch unternehmen will, um das Herkunftslandprinzip zu verändern. Weitere Fragen konzentrieren sich auf die Niederlassungsfreiheit, auf die Auswirkungen der Richtlinie auf den Arbeitsmarkt, auf gewerkschaftliche Rechte, auf das Handwerk und auf den Gesundheits- und Sozialbereich. Auch zum Thema Kultur und Bildung sowie zu den audiovisuellen Dienstleistungen soll die Regierung Stellung beziehen. Im Einzelnen interessieren sich die Abgeordneten für die Auswirkungen des Herkunftslandprinzips auf die Binnennachfrage, auf die Exportmärkte, auf die kommunalen Betriebe sowie auf kleine und mittlere Unternehmen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/02
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