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255/2005
Stand: 21.12.2005
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Sonderausgabenabzug von Schulgeld für freie Schulen beibehalten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion hat Überlegungen in der Regierungskoalition, die Absetzbarkeit von 30 Prozent des Schulgeldes für Schulen in freier Trägerschaft zu streichen, zum Anlass für eine Kleine Anfrage ( 16/296) genommen. Der jetzt gültige Sonderausgabenabzug solle wenigstens teilweise Belastungsgerechtigkeit zwischen den Familien, deren Kinder in staatlichen Schulen, die voll subventioniert werden, und jenen, deren Kinder in freien Schulen nur teilweise subventioniert werden, herstellen. Die Ausbildung in Schulen in freier Trägerschaft dürfe nicht schlechter und könne daher auch nicht billiger sein als die Ausbildung an staatlichen Schulen, so die Liberalen. Eine zusätzliche Belastung der Eltern könnte das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Eltern unterlaufen, die Schulvielfalt gefährden und dazu führen, dass die Besitzverhältnisse der Eltern ausschlaggebend werden für den Besuch von freien Schulen. Die Regierung soll die Finanzlage der Schulen in freier Trägerschaft mit derjenigen öffentlicher Schulen vergleichen und sagen, ob freie Schulen grundsätzlich einen Anspruch auf hinreichende staatliche Förderung haben, damit sie Schülerinnen und Schüler aus allen gesellschaftlichen Schichten aufnehmen können. Schließlich will die Fraktion wissen, ob die Regierung diese Pläne tatsächlich verfolgt und wie sie genau aussehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_255/03
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