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255/2005
Stand: 21.12.2005
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Auswirkung der Fiktionsbescheinigung für anerkannte Asylbewerber erläutern

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach den Auswirkungen der so genannten Fiktionsbescheinigung für anerkannte Asylbewerber nach drei Jahren erkundigt sich die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/166). Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 ist vorgesehen, die Berechtigung anerkannter Asylbewerber durch ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu ermitteln. Dies könne den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung zur Folge haben. Für den Zeitraum der Prüfung werde den Betroffenen der Flüchtlingspass abgenommen und ein Papier mit der Aufschrift "Fiktionsbescheinigung" ausgehändigt. Das löse nicht nur bei den Betroffenen Sorgen und Ängste aus. Dargelegt werden soll unter anderem, wie viele solcher Überprüfungsverfahren bis zum 30. Juni dieses Jahres eingeleitet wurden und wie viele Verfahren innerhalb der ersten drei Jahre oder nach Einreichen eines Antrags auf Niederlassung oder auf Einbürgerung eingeleitet worden sind. Gefragt wird weiter nach den Kriterien zu Widerruf oder Rücknahme der Asylberechtigung und der Zahl von Überprüfungen, die einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung zur Folge hatten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_255/04
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