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256/2005
Stand: 22.12.2005
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Sammelrabatt für Schulbuchbestellungen soll für alle Modelle gelten

Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will erreichen, dass der Sammelrabatt für die Bestellung von Schulbüchern für alle Finanzierungsmodelle gleichermaßen gilt. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes ( 16/238) vorgelegt. Das vor gut drei Jahren in Kraft getretene Buchpreisbindungsgesetz schreibt für Sammelbestellungen von Schulbüchern eine abschließende Rabattregelung fest, die Nachlässe gegenüber dem regulären Kaufpreis vorsieht. Die Gewährung des Sammelrabatts ist nach Darstellung des Bundesrats derzeit vor allem davon abhängig, dass die Sammelbestellungen "überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden". In einigen Bundesländern wie Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligten sich die Eltern bereits an der Schulbuchfinanzierung, oder eine solche Beteiligung sei geplant. Die Bücher selbst blieben dennoch im Eigentum eines Trägers der öffentlichen Hand. Wenn der Gesamtanteil der von den Eltern zu übernehmenden Kosten die 50-Prozent-Marke übersteigt, würde dieser Sammelrabatt von acht bis 15 Prozent nach jetziger Gesetzeslage entfallen. Dann könnten mit den insgesamt für Schulbuchkäufe zur Verfügung stehenden Mitteln weniger Bücher angeschafft werden. Die Länderkammer will nun erreichen, dass ungeachtet der privaten Mitfinanzierung der Preisnachlass für Schulbücher insgesamt erhalten bleibt. Er will ihn daher von dem bisherigen Erfordernis abkoppeln, dass die öffentliche Hand die Bücher zu mehr als 50 Prozent finanzieren muss. Die Höhe des von den Eltern finanzierten Anteils soll für die Gewährung des Rabatts keine Rolle spielen. Die Regierung stimmt dem Anliegen des Bundesrates in ihrer Stellungnahme zu. Sie schlägt aber vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Neuregelung auf Verlage, Buchhandel und Verbraucher näher zu untersuchen. Die Regierung empfiehlt darüber hinaus, auch Privatschulen in die Nachlassregelung einzubeziehen. Sie rät ferner dazu, mangelhafte Schulbücher zu kennzeichnen, um sicherzugehen, dass der Rabatt auf einwandfreie und nicht auf beschädigte Bücher gewährt wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_256/05
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