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256/2005
Stand: 22.12.2005
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Unterhaltsvorschüsse für Kinder in fast 500.000 Fällen gezahlt

Familie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Zum Jahresende 2004 sind in 488.840 Fällen Unterhaltsvorschüsse für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr aus öffentlichen Mitteln gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/101) hervor. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz steht Kindern allein stehender Elternteile bis zum zwölften Lebensjahr ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen zu, der auf höchstens sechs Jahre beschränkt wird. Die Gesamtkosten hätten sich vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 auf 836,54 Millionen Euro belaufen. Davon trügen der Bund ein Drittel und die Länder zwei Drittel der Kosten. Der Bundesanteil habe sich für den genannten Zeitraum auf 278,85 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2004 sei in 32.404 Fällen die Zahlung von Unterhaltsvorschuss aufgrund des bereits vollendeten zwölften Lebensjahres ganz eingestellt worden. Im gleichen Jahr sei die Zahlung von Unterhaltsvorschüssen insgesamt in 181.442 Fällen beendet worden. Die Regierung betont, dass die Ansprüche auf Unterhaltszahlung nicht an das Land übergehen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zahlungsfähig ist. Dennoch seien die Unterhaltsansprüche in 131.377 Fällen auf das Land übergegangen. Davon hätten die Ansprüche gegenüber den zunächst Unterhaltspflichtigen in knapp 18.000 Fällen ganz und in gut 56.000 Fällen teilweise bis zum Jahresende durchgesetzt werden können. Die Ansprüche hätten dann nicht durchgesetzt werden können, wenn die Beitreibung der Unterhaltszahlung ohne Erfolg blieb, der Unterhaltsverpflichtete nachträglich zahlungsunfähig geworden ist, sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, er sich im Ausland aufhielt oder starb.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_256/06
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