Bundestags-Kommission legt Empfehlung für künftige IT-Ausstattung des Parlaments vor
Die Ankündigung der Firma Microsoft, ihr Betriebssystem
Windows NT 4.0 ab dem Jahr 2003 nicht mehr zu unterstützen,
zwingt den Deutschen Bundestag, für seine ca. 5000
Arbeitsplatz- und Serversysteme eine Migration zu einem
Nachfolgesystem vorzunehmen.
Mit der im Quellcode offenliegenden und lizenzgebührenfreien
Open Source Software existieren heute Alternativen zu den
Microsoftprodukten. Damit besteht auch die Möglichkeit, die
Abhängigkeit von einem Unternehmen zu reduzieren.
Die Kommission des Ältestenrates für den Einsatz neuer
Informations- und Kommunikationstechniken und –medien
(IuK-Kommission) hatte daher die Frage zu prüfen, ob im
Bundestag als Nachfolgesysteme ausschließlich die
Microsoftprodukte eingesetzt werden sollen, oder ob ein teilweiser
oder vollständiger Wechsel zu Open Source Produkten
möglich und sinnvoll ist.
Eine solche Entscheidung bedarf umfangreicher Untersuchungen. Daher
hat die IuK - Kommission die Bundestagsverwaltung beauftragt,
eigene Tests durchzuführen. Weiter hat die Verwaltung im
Einvernehmen mit der IuK - Kommission ein neutrales Unternehmen
beauftragt, im Rahmen einer Studie die funktionellen,
monetären und technischen Aspekte zu untersuchen.
Auf der Grundlage der von der Bundestagsverwaltung
durchgeführten Tests, den Ergebnissen der Studie und den
strategischen Überlegungen ist die IuK- Kommission zu
folgenden Empfehlungen gelangt:
· Die Server werden auf das Betriebssystem Linux umgestellt,
als Verzeichnisdienst wird OpenLdap eingesetzt.
· Auf den Arbeitsplatzrechnern wird Microsoft XP und das
entsprechende Office Paket eingesetzt.
· Als Standard für Browser und eMail Client wird
weiterhin Netscape genutzt.
Die migrationsbedingten Kosten der daraus resultierenden
Maßnahmen betragen schätzungsweise 9,5 Mio Euro verteilt
auf 5 Jahre.
In der Studie war die Variante, bei der nur einige Server auf
Linux, der große Rest der Server aber auf Windows umgestellt
worden wäre, bei der Nutzwertanalyse auf dem ersten Platz
gelandet. Entsprechend wäre als Verzeichnisdienst Active
Directory eingesetzt worden.
Die Variante, der die Kommission jetzt zugestimmt hat, hatte bei
der Nutzwertanalyse den zweiten Platz erreicht.
Mit dieser Entscheidung weicht die IuK- Kommission bewusst vom
Ergebnis der Studie ab, weil sie mit dieser Entscheidung die
strategische Überlegung verbindet, die zur Zeit bestehende
Abhängigkeit von den Produkten eines Anbieters zu lockern. Sie
erhofft sich durch diesen Schritt einen größeren
Freiraum bei zukünftigen Entscheidungen.
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