Abschluss des Petitionsverfahrens zur rentenrechtlichen Behandlung der in der ehemaligen DDR im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten
Am Donnerstag, dem 28. Februar 2002 hat der Deutsche Bundestag
einer Empfehlung des Petitionsausschusses folgend beschlossen, das
Petitionsverfahren zur rentenrechtlichen Behandlung der in der
ehemaligen DDR im Gesundheits- und Sozialwesen bzw. in Betrieben
mit sogenannter spezieller Produktion Beschäftigten im Zuge
der Rentenüberleitung abzuschließen.
"Uns lagen zu der Problematik zirka 700 Petitionen mit insgesamt
über 29.000 Unterschriften vor," sagte die Vorsitzende des
Petitionsausschusses, Heidemarie Lüth (PDS), in Berlin. Mit
den Petitionen sei insbesondere beanstandet worden, dass bei einem
Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 der besondere
Steigerungssatz von 1,5 Prozent bei der Rentenberechnung für
den besonderen Personenkreis keine Berücksichtigung mehr
finde. In anderen Petitionen sei kritisiert worden, dass bei
älteren Bestandsrenten, die zum 1. Januar 1992 auf das
Rentenrecht der alten Bundesländer übergeleitet worden
seien, der erhöhte Steigerungssatz von 1,5 Prozent zwar von
dem Auffüllbetrag abgedeckt worden sei, dieser aber
abgeschmolzen werde und nicht an der jährlichen Rentendynamik
teilnehme.
Der Petitionsausschuss habe nach intensiver Prüfung der
Anliegen, der Sach- und Rechtslage, der Einholung zahlreicher
Stellungnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung und einer Stellungnahme des Ausschusses für die
Angelegenheiten der neuen Länder auch vor dem Hintergrund
seiner ablehnenden Haltung der 12. und 13. Wahlperiode beschlossen
zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen,
erläuterte Frau Lüth. Dieser Beschlussempfehlung sei der
Deutsche Bundestag nun gefolgt, womit das Petitionsverfahren
abgeschlossen sei. Die Entscheidung werde in Kürze im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Betroffenen führten
dessen ungeachtet Musterprozesse und hätten
Verfassungsbeschwerden eingereicht.
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