"Bild" muss Gegendarstellung des Bundestagspräsidenten veröffentlichen
In einem Vollstreckungsschutzverfahren hat das Oberlandesgericht
Hamburg heute die Entscheidung des Landgerichts bestätigt,
dass ?Bild? wegen der unzutreffenden Berichterstattung über
die Einladung der französischen Nationalversammlung an den
Deutschen Bundestag eine Gegendarstellung veröffentlichen
muss.
Es geht darum, dass die ?Bild?-Zeitung über die Einladung der
französischen Nationalversammlung an den Deutschen Bundestag
zu einer gemeinsamen Zusammenkunft aus Anlass des 40. Jahrestages
des Elysée-Vertrages unzutreffend berichtet hat. Entgegen
der Berichterstattung in der ?Bild? hat nicht
Bundestagspräsident Thierse dazu eingeladen, sondern die
französische Nationalversammlung. Der Ältestenrat hat
eine solche Zusammenkunft nicht abgelehnt, sondern den
Bundestagspräsidenten beauftragt, die Erwägung eines
solchen Treffens in Paris zu vermitteln.
Der Bundestagspräsident wird eine andere Entscheidung des
Landgerichts ohne Rechtsmittel hinnehmen, die ihm untersagt, die
Schätzung der Reisekosten durch ?Bild? als ?in der Höhe
frei erfunden? zu bezeichnen. Es habe keinen Zweck, über eine
solche Formulierungsfrage juristisch zu streiten. Die
tatsächlichen Kosten sind erheblich niedriger.
Bei der nun vorgesehenen Anreise der deutschen Abgeordneten werden
lediglich Kosten um 90.000 Euro entstehen.
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