500 Einsprüche gegen die Bundestagswahl
Dem Wahlprüfungsausschuss liegen ca. 500 Einsprüche
gegen die Bundestagswahl im September 2002 vor. Trotz des
Fristablaufs am 22. November 2002 gehen nach wie vor fast
täglich Wahleinsprüche ein. Dies teilte die Vorsitzende
des Gremiums, Abgeordnete Erika Simm (SPD), anlässlich der
Konstituierung des Ausschusses gestern abend in Berlin mit.
Allein ca. 370 Einsprüche entfallen auf eine Aktion mit
vorgefertigten Schreiben, in denen der Regierung Wahlbetrug
vorgeworfen wird. Davon sind mittlerweile fast 170 Einsprüche,
so die Vorsitzende, nach Fristablauf eingegangen und können
deshalb nicht inhaltlich geprüft werden.
Weitere Themen der Wahleinsprüche sind z. B. die
Berücksichtigung der Zweitstimmen bei den erfolgreichen
Direktmandaten in Berlin, die Gestaltung des Stimmzettels und der
Grundsatz der Chancengleichheit.
Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist es, dem Bundestag
Beschlussempfehlungen zu den vorliegenden Einsprüchen
vorzulegen und Anregungen zu geben, ob Wahlrechtsvorschriften
geändert werden sollen.
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