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Hartmut Hausmann
Dänen und Iren haben wohl wenig Grund zu
klagen
Der Bürgerbeauftragte kämpft gegen
Missstände in der EU-Bürokratie
Wie kann Europa den Bürgern näher gebracht werden, wie
lässt sich die Kluft zwischen der Brüsseler Eurokratie
und den Men-schen in den 25 Mitgliedstaaten verringern?
Darüber haben die Staats- und Regierungschefs der EU erst
Anfang November bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel wieder
beraten, ohne jedoch zu wesentlich neuen Erkenntnissen gekommen zu
sein. Einer, der durch seine tägliche Arbeit erfolgreich an
dem Problem arbeitet, ist der Grieche Nikiforos Diamandouros, der
Bürgerbeauftragte der EU. Seine Vermittlerfunktion wird immer
öfter von Bürgern und Unternehmen in Anspruch genommen,
wenn diese gegenüber der Allmacht der EU-Institutionen nicht
weiterkommen. Und sein jüngster Jahresbericht gibt erneut
beherzigenswerte Hinweise auch für die Regierungschefs, wie
sie dem von ihnen immer wieder proklamierten Ziel - dem "Europa der
Bürger" - wenigstens einige Schritte näher kommen
können. Der gegenwärtige Amtsinhaber trat im April 2003
die Nachfolge des Finnen Jacob Södermann an.
Offenbar spricht es sich herum, dass es sich lohnt, den
Europäischen Bürgerbeauftragten einzuschalten. 2.436
Beschwerden gingen 2003 im Straßburger Büro des Griechen
ein, das sind zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Und im ersten
Quartal 2004 wurde ein weiterer sprunghafter Anstieg von 40 Prozent
registriert. 93 Prozent der Eingaben kamen von einzelnen
Bürgern, sieben Prozent von Unternehmen, Verbänden und
Vereinen. Diese Zahlen belegen, dass der Bekanntheitsgrad der
Institution zwar enorm gestiegen ist, sie zeigen aber auch, dass es
bei dem Wissen um die Zuständigkeiten und Möglichkeiten
noch große Unsicherheiten gibt. Fast drei Viertel der
Einsprüche fielen nicht in die Zuständigkeit
Diamandouros, doch selbst in diesen Fällen konnte er den
meisten Hilfesuchenden helfen, indem er ihre Beschwerden an
zuständige Einrichtungen wie den Petitionsausschuss des
Parlaments oder nationale oder lokale Bürgerbeauftragte,
weiterleitete.
Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde 1992 auf der Grundlage
des Maastrichter Vertrages in Straßburg eingerichtet. Der
Bürgerbeauftragte ermittelt aufgrund von Beschwerden von
Bürgern beim Verdacht von Verwaltungsmissständen in
EU-Institutionen und -Einrichtungen. Dafür gibt es seit vier
Jahren im Internet ein elektronisches Beschwerdeformular in den 20
Amtssprachen der Gemeinschaft. Der Bürgerbeauftragte kann aber
auch aus eigener Initiative tätig werden, um Verbesserungen
der Verwaltungspraxis im Interesse der Menschen vorzuschlagen. Die
meisten Beschwerden im Jahr 2003 betrafen den mangelnden oder
verweigerten Zugang zu EU-Dokumenten (28 Prozent), die fehlende
Transparenz bei Einstellungsverfahren (15) sowie Fälle der
Verzögerung, ausbleibender Beantwortung von Korrespondenz oder
unhöflicher Ausdrucksweise (10), aber auch Fälle von
Diskriminierungen (12).
In 253 Fällen wurden Untersuchungen eingeleitet; 180
Fälle endeten mit Entscheidungen über Auflagen an die
entsprechenden Institutionen. "EU-Beamte vergessen leicht, dass es
für Außenstehende schwierig sein kann, die Arbeitsweise
der EU-Institutionen und den EU-Jargon zu verstehen", hieß es
dazu in Europäischen Parlament. Bei 87 Beschwerden konnten
allerdings keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit
festgestellt werden. In 48 Fällen führte das Einschreiten
des Bürgerbeauftragten dazu, dass die betroffenen
EU-Institutionen den Fall zur vollen Zufriedenheit des
Beschwerdeführers beilegten. Als Beispiel für viele
ähnliche Vorgänge wird die Universität Stockholm
genannt, die erst durch die Intervention von Diamandouros
bewilligte Gelder für ein Forschungsprojekt erhielt und neben
einem Entschuldigungsschreiben auch Zinsen für die Zeit der
Verzögerung.
67 Prozent der Beschwerden betrafen die Europäische
Kommission, was auch nicht verwunderlich ist, weil sie der
eigentliche Verwaltungsapparat der EU ist. Elf Prozent der
Beschwerdeführer fühlten sich vom Europäischen
Parlament schlecht behandelt, sieben Prozent vom Amt für
Personalauswahl und sechs Prozent vom EU-Ministerrat. Der Rest
betraf weitere Institutionen und Behörden der
Gemeinschaft.
Von den insgesamt 13.500 Eingaben seit der Einsetzung des
Bürgerbeauftragten kamen übrigens 17 Prozent aus
Deutschland, gefolgt von Spanien (14 Prozent), Frankreich (13
Prozent) und Italien (zehn Prozent). Am wenigsten beschwerten sich
Dänen und Iren mit jeweils nur einem Prozent.
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