Hartmut Hausmann
Opferschutz verbessern
Menschenhandel
Seit sieben Jahren setzt sich die Parlamentarische Versammlung
des Europarats intensiv für ein wirksames Rechtsinstrument zur
Bekämpfung des von der international organisierten
Kriminalität betriebenen Menschenhandels ein. Doch was den
Abgeordneten aus den Parlamenten der 46 Mitgliedstaaten jetzt vom
Ministerkomitee des Europarats als künftiges Vertragswerk
vorgelegt wurde, wird der Zielsetzung in keiner Weise gerecht.
Noch Ende 2004 schien ein akzeptabler Kompromiss möglich zu
sein, doch sei der Entwurf im Laufe der Verhandlungen so
abgeschwächt worden, dass er jetzt den Eindruck vermittele,
die Mitgliedstaaten wollten sich vor illegaler Migration
schützen - anstatt die Opfer vor den Verbrechern. Zu dieser
Feststellung kam die Versammlung in ihrer einstimmig angenommenen
Stellungnahme auf der Grundlage des Berichts der Schweizer
Abgeordneten Ruth-Gaby Vermot-Mangold. Mit mehr als vierzig
Änderungen versuchte die Versammlung deshalb den Schutz der
Opfer wesentlich zu verstärken und den Vertrag
rechtsverbindlicher zu machen. Falls die wichtigsten
Änderungen von den Außenministern der Europaratsstaaten
nicht übernommen werden, stellten die Parlamentarier klar,
würden sie das Projekt nicht mehr unterstützen. Ohne eine
zustimmende Stellungnahme kann das neue Vertragswerk nicht zur
Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt werden.
Als wichtigste Änderungen fordert die Versammlung unter
anderem einen Mindestzeitraum von 30 Tagen, während dessen die
Opfer des Menschenhandels nach ihrem Aufgriff durch die
Behörden in dem jeweiligen Land bleiben, sich erholen und
entscheiden können, ob sie mit den Justizbehörden
zusammenarbeiten wollen. Im Vertragstext war nur eine Frist von 24
Stunden vorgesehen.
Die oft in der Illegalität zur Prostitution gezwungenen
Frauen brauchten zunächst Unterstützung und
psychologische Betreuung, erklärte die Berichterstatterin,
damit sie Abstand von der Zeit des Schreckens gewinnen
könnten, um schließlich frei über eine
Zusammenarbeit mit der Justiz und über ihre freiwillige
Rückkehr in ihre Heimat zu entscheiden.
Voraussetzung dazu ist nach Ansicht der Parlamentarier eine
Garantie, dass die Opfer der Menschenhändler, nicht auch noch
strafrechtlich verfolgt werden. Der Ausschuss von Rechtsexperten,
der die Konvention ausgearbeitet hat, soll nun Ende Februar 2005
diese Forderungen der Versammlung prüfen.
Der Handel mit Menschen ist nach dem Drogen- und Waffenhandel
weltweit der drittgrößte illegale Handelsbereich mit
enormen Profitschancen. Zur Schaffung eines verbindlichen
internationalen Vertragswerkes zur Bekämpfung des Verbrechens
gilt der Europarat als besonders geeignetes Forum, da in der
Straßburger Staatenorganisation sowohl Herkunfts-, Transit-
als auch Zielländer dieser Variante des organisierten
Verbrechens vertreten sind.
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