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sas
Kündigungsschutz auf dem Prüfstand
FDP gegen Benachteiligung des
Mittelstandes
Wirtschaft und Arbeit. Ein
Anti-Benachteiligungsgesetz für den Mittelstand fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4734). Darin müsse die
Bundesregierung betriebliche Bündnisse für Arbeit
zulassen, indem das Tarifvertragsgesetz geändert und die
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
abgeschafft wird. Kleine und mittlere Unternehmen brauchten mehr
Selbstbestimmung durch Mitarbeiter und Unternehmer vor Ort,
heißt es zur Begründung.
Sie profitierten am meisten vom Wettbewerb
zwischen zentralen Vorgaben durch einen Flächentarifvertrag
und betrieblichen Lösungen. Ohne allgemeinverbindliche
Tarifverträge würde sich zudem der Druck auf die
Tarifvertragsparteien erhöhen, bei ihren Abschlüssen die
Interessen des Mittelstands besser zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus verlangt die FDP eine
mittelstandsfreundliche Form des Kündigungsschutzgesetzes. Das
Gesetz dürfe erst ab einer Betriebsgröße von mehr
als 50 Mitarbeitern und nach vier Jahren Beschäftigungsdauer
gelten. Novelliert werden muss nach Meinung der Liberalen auch das
Betriebsverfassungsgesetz. In kleinen Inhaberbetrieben werde das
"unkomplizierte betriebliche Miteinander" durch die gesetzlich
verschärfte Mitbestimmung gestört. Die vorgegebene Zahl
der Betriebsratsmitglieder müsse reduziert werden. Ein
Betriebsrat sollte laut FDP erst in Unternehmen mit 20
Beschäftigten gebildet werden und ein Wahlquorum von 50
Prozent erfordern. Betriebsräte sollten erst in Unternehmen
mit mehr als 500 Beschäftigten freigestellt werden
können. Den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit will die
Fraktion abschaffen und Hemmnisse bei befristeten
Arbeitsverhältnissen abbauen. Darüber hinaus
plädiert sie dafür, die Ich-AG zu überprüfen.
Hier hätten sich die befürchteten teuren Mitnahme- und
Verdrängungseffekte eingestellt. Vor allem das Handwerk sowie
Finanz- und Versicherungsberatungen hätten künstlich
subventionierte Konkurrenz erhalten.
Weitere Forderungen der Liberalen betreffen
den Bürokratieabbau, die Einführung eines Stufenplans in
der Einkommensbesteuerung, die Streichung der Erbschaftsteuer beim
Generationswechsel im Betrieb sowie der Rechtsgrundlage der
Vermögensteuer. Die heutige Offenlegungsgrenze bei der
Kreditvergabe von 250.000 Euro habe sich in der Praxis als Hemmnis
für kleine und mittlere Unternehmen erwiesen. Die FDP verweist
auf Österreich, wo die Offenlegungsgrenze bei 750.000 Euro
liege.
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