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sas
Mehr Unternehmen überprüfen
Novelle zum Ökolandbau
Verbraucherschutz. Der Kreis der kontrollpflichtigen
Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
aus ökologischem Landbau herstellen, soll ausgedehnt werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/4735) eingebracht,
der die Möglichkeit vorsieht, den Einzelhandel unter
bestimmten Bedingungen davon auszunehmen. Darüber hinaus
bekundet die Regierung ihren Willen, Verstöße gegen
EU-rechtliche Bestimmungen mit neuen gesetzlichen Verpflichtungen
für Straf- und Bußgelder zu ahnden. Sie sieht sich durch
eine EU-Verordnung über den ökologischen Landbau und die
entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
und Lebensmittel vom Februar 2004 zu einer entsprechenden
gesetzgeberischen Initiative veranlasst.
Weiter heißt es, die Änderungen eröffneten den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Flexibilisierung, von
der Deutschland Gebrauch machen sollte, um ein weiteres stabiles
Wachstum des Marktes bei Öko-Erzeugnissen zu
unterstützen. Mit dem vorgelegten Entwurf solle nicht nur
deutsches Recht an europäisches angepasst werden, auch die
Erfahrungen und Erkenntnisse aus der bisherigen Anwendung des
Öko-Landbaugesetzes sollten in das Vorhaben
einfließen.
Ferner möchte die Regierung die Informationspflichten beim
Verfolgen von Verdachtsfällen präzisieren.
Eingeführt werden sollen auch neue Vorschriften, die den
Kontrollstellen eine noch effektivere Zusammenarbeit
ermöglichen und die die Echtheit der Öko-Produkte auf dem
Markt noch besser klären lassen. Dazu sei auch die
Geltungsdauer von Altgenehmigungen für die Vermarktung von
Erzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten zu begrenzen.
Der Bundesrat regte in seiner Stellungnahme dazu eine Vielzahl
von Änderungen an, denen die Regierung in der Mehrzahl
zugestimmt hat.
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