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Regierung will praxisnahe Abgabe
Tierarzneien
Verbraucherschutz. Die Abgaberegelungen für
verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sollen geändert
werden, um eine praxisorientierte Versorgung von Tieren mit
Medikamenten zu erleichtern. Die Bundesregierung hat hierzu einen
Gesetzentwurf (15/4736) vorgelegt. Darin nimmt sie entsprechende
Forderungen des Bundesrates und des Bundestagsausschusses für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft auf.
Außerdem soll die Novelle - so die Angaben der Regierung - den
Erkenntnissen aus der Praxis Rechnung tragen.
Laut Regierungsentwurf wird das Abgabeverbot so genannter
umgewidmeter Arzneimittel abgeschafft und die Abgabe von Teilmengen
aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine
Qualitätsminderung dadurch nicht zu befürchten ist. Damit
solle das Umfüllen, Abpacken und Kennzeichnen von bestimmten
Arzneimitteln durch den Tierarzt erleichtert werden. Weitere
Anpassungen betreffen den Import von Arzneimitteln aus anderen
EU-Ländern. Eine Kommission solle sich künftig mit den
Abgaberegelungen befassen und den Stand der tierärztlichen
Wissenschaft in Leitlinien beschreiben. Die Kosten der geplanten
Sachverständigenkommission veranschlagt die Regierung in ihrem
Entwurf auf 7.000 Euro jährlich. Der Bundesrat schlägt in
seiner Stellungnahme unter anderem vor, dass neben Apotheken auch
Veterinärbehörden Arzneimittel an Tierhalter abgeben
können, wenn Tierseuchen auftreten. Die Bundesregierung stimmt
in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag der
Ländervertretung "im Grundsatz" zu, soweit es sich nicht um
verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
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