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Bundesrat dringt auf Vereinfachung
Hochbaustatistikgesetz
Verkehr und Bauwesen. Der Bundesrat tritt in einem Gesetzentwurf
(15/4738) dafür ein, die Gemeinden und Gemeindeverbände
von Berichtspflichten beim Hochbaustatistikgesetz zu befreien. Mit
dem Gesetz werden bislang Baugenehmigungen und -fertigstellungen,
Bauüberhänge und -abgänge sowie die Fortschreibung
des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes geregelt.
Das Anliegen des Bundesrates ist es, künftig auf die
Bauüberhangstatistik zu verzichten und die
Baufertigstellungsstatistik nicht mehr monatlich, sondern
jährlich zu erstellen. Davon verspricht er sich einen
Entlastungseffekt für die Gemeinden. Er hält einen
Verzicht auf die monatlichen Ergebnisse der Baufertigstellungen
für verkraftbar, da diese in der Vergangenheit ohnehin "in
hohem Maße" unvollständig gewesen seien, weil sie in der
Praxis meist erst gegen Jahresende vorgelegen hätten.
Demgegenüber lehnt die Bundesregierung die Initiative der
Länderkammer ab. Ihr Einwand: eine entsprechende Änderung
des Hochbaustatistikgesetzes würde zu einer Verlagerung der
Berichtspflicht von öffentlichen hin zu privaten Institutionen
führen. Dies führe zu einer Mehrbelastung der privaten
Institutionen und widerspreche dem Gedanken des
Bürokratieabbaus, so die Regierung.
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