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sas
Vertriebserweiterungen festlegen
Import von Pflanzenschutzmitteln
Verbraucherschutz. Pflanzenschutzmittel, die aus dem Ausland
importiert werden, sollen künftig vor der ersten Einfuhr nach
Deutschland darauf hin überprüft werden, ob sie mit
hierzulande zugelassenen Präparaten übereinstimmen. Ist
dies der Fall, so will es ein von der Bundesregierung vorgelegter
Gesetzentwurf (15/4737), müssten solche Herbizide, Fungizide
oder Insektizide nicht einem erneuten Zulassungsverfahren
unterzogen werden.
Das bestehende Pflanzenschutzgesetz bietet aus Sicht der
Bundesregierung Anlass für einen Regelungsbedarf beim Umgang
mit solchen parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln. Ziel sei
es, die Kontrolle der Herbizide, Fungizide und Insektizide auf dem
hiesigen Markt zu erleichtern und andererseits Rechtssicherheit
für die Importeure, Zulassungsinhaber und Anwender
ausländischer Produkte zu schaffen.
In das Pflanzenschutzgesetz aufgenommen werden sollen
Bestimmungen, wie die Aufzeichnungen über die Handhabung der
Mittel zu führen sind. Auch gelte es, die
Vertriebserweiterungen mit Blick auf die Bezeichnung und
Kennzeichnung der betroffenen Mittel gesetzlich festzulegen. Bei
Vertriebserweiterungen handelt es sich nach Regierungsangaben um
Vereinbarungen zwischen einem Zulassungsinhaber und einem Dritten,
die es diesem ermöglichen, ein Präparat des
Zulassungsinhabers unter einer anderen Bezeichnung auf den Markt zu
bringen.
Ferner seien der Zeitraum für die Gültigkeit der
Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für importierte
Präparate sowie die Pflichten der Einführer zu
klären. Diesen entstünden nach Einschätzung des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln Kosten durch
Gebühren für das Ausstellen von
Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen in Höhe von 150 bis 600
Euro. Die Überprüfung von parallelimportierten
Pflanzenschutzmitteln und das Ausstellen von
Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen verursachten dem Bund
Kosten, die dieser durch Umschichtungen von Aufgaben beim Bundesamt
decken möchte.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem
Gesetzesvorhaben acht Änderungen angeregt. Dabei geht es ihm
unter anderem darum, auf die Dokumentationspflicht für den
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald zu verzichten. Auch
fordert er, dass die Zulassungsbehörde, das Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, andere vom
Zulassungsverfahren betroffene Behörden im Benehmen und nicht
im Einvernehmen beteiligt. Diese Vorschläge lehnt die
Bundesregierung ab, nimmt aber vier Anregungen der
Länderkammer auf.
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