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Nationale Parlamente sollen mehr
Mitwirkungsrechte erhalten
EU-Angelegenheiten
Europa. Die CDU/CSU will die Mitwirkungsrechte des Bundestages
in Angelegenheiten der Europäischen Union ausweiten und hat
dazu einen Gesetzentwurf (15/4716) vorgelegt. Die Fraktion bezieht
sich auf den Vertrag über eine Europäische Verfassung,
der die Stellung der nationalen Parlamente gegenüber der EU
stärke und weitere Zuständigkeiten von den
Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene übertrage. Die
Mitwirkungsrechte des Parlamentes reichten von einem
grundsätzlichen Weisungsrecht gegenüber der Regierung vor
Zustimmung zu EU-Rechtsakten bis zur Zustimmungserfordernis in
wichtigen Entscheidungen.
Der besseren Mitwirkung der Abgeordneten diene auch das Recht
des Bundestages, in der deutschen EU-Vertretung repräsentiert
zu sein. Auch legt die Union im Entwurf das Verfahren einer
Klageerhebung des Bundestages bei Verstößen gegen das
"Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der
Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit"
fest, das dem Verfassungsvertrag beigefügt ist. Und
schließlich sei das Verfahren zur Entsendung deutscher
Mitglieder zum Europäischen Gerichtshof an das
Ernennungsverfahren von Richtern an oberste Bundesgerichtshöfe
anzupassen.
Weil es im Protokoll heiße, die Klage eines Mitgliedstaates
werde im Namen seines Parlamentes oder einer Parlamentskammer
übermittelt, müsse die Klage von der Bundesregierung
namens des Deutschen Bundestages beim Gerichtshof eingereicht
werden. Die Regierung handele also lediglich als Bote. Angestrebt
wird weiter eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
Bundestag über eine Präzisierung der
Informationspflichten der Regierung. Danach seien Dokumente,
Mitteilungen und Berichte der EU-Institutionen dem Bundestag so
bald wie möglich zuleiten, da sonst eine effektive Mitwirkung
des Parlamentes in EU-Angelegenheiten unmöglich sei.
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