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sas
Vorbehalt bei der UN zurücknehmen
Kinderrechtskonvention
Familie. Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der
Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach
Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und
Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst. In
ihrem Antrag (15/4724) setzen sie sich dafür ein, die
Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen,
da sonst die deutsche Glaubwürdigkeit auf internationaler
Ebene leiden werde. So soll die Bundesregierung darüber erneut
mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme werde
bereits seit Jahren politisch gerungen, heißt es. Die
Erklärung im ausländerrechtlichen Teil werde zwar als
Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet,
schmälere aber den positiven Blick auf die Situation der
Kinderrechte hierzulande.
Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die
Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen-
oder Kinderrecht behandelt werden. Handlungsbedarf leitet die
Koalition auch aus einer EU-Richtlinie über "Mindestnormen
für die Anerkennung und den Status von
Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die
anderweitig internationalen Schutz benötigen", ab. Laut
Richtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt
werden. Die Regierung soll prüfen, wie der
ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann.
Bestärkt sieht sich die Koalition in ihrer Haltung durch den
UN-Ausschuss für Kindesrechte, der 2004 bei einer
Anhörung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Deutschland
eine Führungsrolle bei Kinderrechten zugestand, aber
Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Vorbehaltserklärung
feststellte.
Schließlich sei das Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen, in dem der Verkauf von Kindern,
Kinderprostitution und Kinderpornografie angesprochen werden, dem
Parlament zügig zum Beschluss vorzulegen und in deutsches
Recht umzusetzen.
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