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Qualifikationen EU-weit anerkennen
Pharmazeutische Berufe
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die EU-weite Anerkennung von
Berufsqualifikationen für Apotheker und
pharmazeutisch-technische Assistenten will die Regierung durch
einen Gesetzentwurf rechtlich verankern (15/4784). Damit will sie
die Richtlinien zur Vereinheitlichung des EU-Rechts umsetzen. Laut
Vorlage soll die Berufserfahrung der Antragsteller bei der
Anerkennung der Berufsqualifikation im pharmazeutischen Bereich
stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Wartezeit
auf die Entscheidung über die Anerkennung dürfe
künftig drei Monate nicht überschreiten. So soll die
bisherige Beschränkung des Rechts auf Niederlassungsfreiheit
griechischer Apotheker in anderen EU-Ländern gelockert werden.
Für Inhaber italienischer Apothekerdiplome, die die
Voraussetzungen an die harmonisierte Apothekerausbildung nicht
erfüllen, soll es Übergangsregelungen geben. Durch
Aktualisierung der Bezeichnung der Apothekerdiplome anderer
EU-Staaten und der Schweiz werde Rechtssicherheit geschaffen und
für Apotheker der neuen EU-Länder die
Ausbildungsanerkennung vereinfacht, heißt es.
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