Karl-Otto Sattler
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung kennt drei Arten von Leistungen:
Zuschüsse für die stationäre Unterbringung in Heimen
sowie Zahlungen für die häusliche Pflege, wobei in diesem
Fall unterschieden wird zwischen der Betreuung durch
Familienangehörige einerseits und der Versorgung durch
professionelle ambulante Dienste ("Pflegesachleistungen")
andererseits. Die Höhe der finanziellen Leistungen der Kasse
hängt von der Eingruppierung der Betroffenen je nach dem Grad
der Pflegebedürfigkeit ab. Es gibt drei Stufen: Heimbewohner
erhalten von der Versicherung in der Pflegeklasse eins monatlich
1.023 Euro, in der Kategorie zwei beträgt die Summe 1.279 Euo,
in der Kategorie drei sind es 1.432 Euro. Bei stationärer
Versorgung kennt die Pflegestufe drei noch die besonders schweren
Härtefälle, für die pro Monat die Zahlung auf 1.688
Euro steigt.
Die Zuschüsse der Kasse decken natürlich keineswegs
die Tarife im Heim ab. Das Freiburger St. Carolushaus
beispielsweise stellt für eine Versorgung in der Pflegestufe
eins monatlich 2.242 Euro in Rechnung, in der Klasse zwei sind es
2.580 Euro und in der Kategorie drei 3.067 Euro. Die Betreuung
Schwerstpflegebedürftiger im Härtefall kostet 3.328 Euro
im Monat. Die Differenzbeträge zwischen den
Versicherungsleistungen und den Heimentgelten müssen die
Bewohner selbst aufbringen. Im Carolushaus fallen dabei Summen
zwischen 1.219 Euro (Stufe eins) und 1.640 Euro (Härtefall)
an. Da wird die Rente herangezogen, Ersparnisse werden
aufgebraucht, Kinder steuern was bei. Im Bedarfsfall springt das
Sozialamt ein. In einer solchen Situation überprüft die
Behörde freilich nach den Kriterien des Sozialhilferechts
penibel die Vermögensverhältnisse der alten Menschen
sowie ihrer Kinder: Eine solche Durchleuchtung wollen viele
vermeiden - weshalb so manche Familienangehörigen lieber 100
oder 200 Euro monatlich hinblättern, auch wenn sie selbst
nicht zu den Betuchten gehören.
Das Carolushaus ist das preisgünstigste der 21 Freiburger
Heime. Andere Einrichtungen am Ort sind in den einzelnen
Pflegestufen um bis zu mehrere hundert Euro im Monat teurer.
Ziel der Pflegeversicherung ist es indes, mit finanziellen
Anreizen für die häusliche Versorgung eine Einlieferung
in kostenträchtige Häuser möglichst zu vermeiden
oder zumindest hinauszuschieben.
Übernehmen Familienangehörige die Pflege, leisten die
Kassen Zuschüsse in Höhe von monatlich 205 Euro
(Kategorie eins), 410 Euro (Stufe zwei) oder 665 Euro (Klasse
drei). Für "Pflegesachleistungen", also die Inanspruchnahme
professioneller ambulanter Dienste, zahlt die Versicherung in den
drei Kategorien 384 Euro, 921 Euro und 1.432 Euro pro Monat. Das
familiäre Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können
auch anteilig kombiniert werden.
Im Detail existiert noch eine Reihe weiterer Regeln. So
überweist die Kasse bei häuslicher Pflege für
Demenzerkrankte zusätzlich 460 Euro im Jahr. Ein anderes
Beispiel: Wollen Familienangehörige Urlaub machen, so
können sie Pflegebedürftige vorübergehend in ein
Heim geben (stationäre Kurzzeitpflege) oder eine Fachkraft in
die eigenen vier Wände kommen lassen - in solchen Fällen
steuert die Versicherung jährlich für einen Zeitraum von
höchstens vier Wochen bis zu 1.432 Euro über die normalen
Zuschüsse hinaus bei.
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