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Mehr Datenschutz bei Vertragsabschluss
Krankenversicherungen
Petitionen. Krankenversicherungen sollen bei Vertragsabschluss
nur die Vorerkrankungen der letzten fünf Jahre abfragen
können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am 23.
Februar eingesetzt und die entsprechende Eingabe einstimmig an das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen
und den Bundestagsfraktionen "zur Kenntnis" gegeben.
Fragen nach der vormaligen Ablehnung bei anderen Versicherern
sollten generell verboten werden, fordert ein Petent. Auch sollte
den Versicherern untersagt werden, personenbezogene Daten und
anonymisierte Antragsdaten länger als fünf Jahre nach
Ablehnung des Antrags oder der Kündigung einer Police zu
speichern und zu bearbeiten. Der Petent begründet seine
Forderungen damit, dass Versicherer nicht bereit seien, mit
Psychiatrie- und Psychotherapie-Patienten private Kranken-,
Risikolebens- und Berufsunfähigkeitspolicen
abzuschließen, da sie das Schadensrisiko selbst nach
erfolgreichem Abschluss der Behandlung und fünf Jahren
Behandlungsfreiheit für unkalkulierbar hielten.
Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen
Prüfung, führte das BMJ aus, dass gegen das
vorgeschlagene eingeschränkte Fragerecht des Versicherers
wegen des verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der
Vertragsfreiheit "erhebliche Bedenken" bestünden. Auch bestehe
die Gefahr, dass der Versicherer das zu versichernde Risiko nicht
mehr einschätzen und deswegen keine risikoadäquate
Prämie berechnet werden könne. Die dadurch entstehenden
Verluste müssten andere Versicherungsnehmer übernehmen,
was zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führe. Zudem
seien aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere
Personengruppen mit vergleichbaren Vorerkrankungen ebenfalls zu
privilegieren. Eine derartige Bevorzugung von Personengruppen
hebele aber die für die private Versicherung wesentliche
Risikoprüfung aus - unter Umständen bis hin zur
Systemaufgabe. Der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft führt in seiner Stellungnahme aus,
dass es durchaus Möglichkeiten gebe, entsprechende
Verträge abzuschließen. Trotz aller Bedenken hielt es der
Petitionsausschuss für wichtig, die Vorschläge
gründlich zu prüfen und in die Überlegungen zur
möglichen Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
einzubeziehen.
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