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Bund wird Gläubiger alter Forderungen
Gesetz verabschiedet
Finanzen. Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am
24. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung
bestimmter Altforderungen (15/4640) in der am Vortag vom
Finanzausschuss geänderten Fassung (15/4963) angenommen. Durch
das Gesetz wird der Bund als Gläubiger von
Darlehensforderungen bestimmt, die vor dem Ende des Zweiten
Weltkrieges (8. Mai 1945) entstanden und mit Grundstücken in
den heutigen neuen Bundesländern dinglich gesichert sind.
Außerdem änderte der Bundestag das
Entschädigungsgesetz so, dass ein eigenständiger
Forderungsanspruch in den Fällen entsteht, in denen eine
Anrechnung der alten Darlehensforderungen auf die
Entschädigungsleistung fehlschlägt.
Der Bund ist verpflichtet, Forderungen des ehemaligen
DDR-Staatshaushalts geltend zu machen. Dazu gehören
Forderungen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen,
die zwischen 1945 und 1949 enteignet worden sind. Nach Darstellung
der Regierung halten die betroffenen Schuldner den Bund für
nicht forderungsberechtigt und verweigerten deshalb die Zahlung.
Das Gesetz bestimmt nun den Bund zum Gläubiger solcher
Forderungen. Die Beträge werden direkt in den
Entschädigungsfonds fließen. Aus diesem Fonds werden
Zahlungen an in der DDR Enteignete finanziert, die nicht mehr in
den Besitz ihrer früheren Liegenschaften kommen konnten.
Die Koalitionsfraktionen hatten im Finanzausschuss die
Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung damit begründet,
dass auf die Forderungen nicht verzichtet werden könne. Auch
bestehe die Gefahr, dass Rückforderungen von denjenigen
gestellt werden, die den Bund als nicht forderungsberechtigt
ansehen. Darüber hinaus sei die derzeitige Ungleichbehandlung
der Empfänger von Entschädigungszahlungen nicht
hinzunehmen. Wer ein Grundstück zurück erhalten habe,
müsse in jedem Fall einen Ablösebetrag für die
darauf liegende Verbindlichkeit hinnehmen. Bei der Rückgabe
von Unternehmen sei dagegen kein Ablösebetrag vorgesehen.
Gleichzeitig könne die Anrechnung der Verbindlichkeiten auf
die Entschädigung in den Fällen fehlschlagen, in denen
der Verkehrswert des zurück erhaltenen Grundstücks
bereits die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung
übersteigt. In diesen Fällen werde kein Geld gezahlt, der
Betroffene aber auch nicht mit Verbindlichkeiten belastet. Diese
Ungleichbehandlung sei auszuräumen.
Die CDU/CSU hielt das Gesetz nicht für erforderlich. Auf
Entschädigungen bei Unternehmensrückgaben seien die
Verkehrswerte und die ehemaligen Belastungen angerechnet worden.
Diese Verkehrswerte seien zu Beginn der 90er-Jahre sehr hoch
gewesen. Die Regierung wolle nun die so genannten "fehlgeschlagenen
Anrechnungen" angesichts knapper Kassen wieder aufrollen, was vor
allem für mittelständische Unternehmen schädlich
sei, die auf solchen Grundstücken investiert hätten.
Für die FDP wird die ohnehin schwierige Situation des
Mittelstandes im Osten dadurch weiter verschärft.
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