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Koalition setzt auf die Stichprobe
Statistikregistergesetz
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit hat am 23. Februar den Entwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger
Statistikgesetze (15/4696) in geänderter Fassung angenommen.
Ziel des Gesetzes ist es, die bei den Statistischen Ämtern des
Bundes und der Länder vorhandenen Daten effizienter zu nutzen,
um so neue statistische Erhebungen zu vermeiden.
So soll erreicht werden, dass auch nach der Änderung der
Handwerksordnung nicht nur die Handwerke nach der Anlage A (so
genannte Vollhandwerke), sondern auch die jetzt zulassungsfreien
Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen
werden können. Durch weitere Änderungen soll es
Statis-tischen Ämtern erlaubt werden, bei ihnen vorhandene
Daten in größerem Umfang und in einem weniger
aufwändigen Verfahren zu verwenden.
Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuss
einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen an. Die darin enthaltenen Änderungen zielen unter
anderem darauf ab, Aufgaben der Statistischen Ämter zu
bündeln und die Vorteile der Arbeitsteilung stärker zu
nutzen.
Darüber hinaus erhöhte der Ausschuss die Zahl der
für eine Stichprobe erforderlichen Einheiten von 10.000 auf
20.000. Dies sei erforderlich, hieß es zur Begründung, um
eine ausreichend gesicherte Statistikaussage zu gewinnen. Durch die
Aufstockung der Obergrenze auf 20.000 Einheiten gäbe es mehr
Flexibilität, um das Instrument der Stichprobe stärker
nutzen zu können, statt auf gesetzlich angeordnete und meist
auf Dauer angelegte Bundesstatistiken ausweichen zu müssen.
Bei der Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf
enthielt sich die FDP-Fraktion, während die CDU/CSU an ihrer
Ablehnung festhielt.
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