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Vorstoß gegen Pläne aus Brüssel
misslingt
Schutz vor Sonneneinstrahlung
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit hat am 23. Februar einen Entschließungsantrag der
Unionsfraktion zu einem EU-Richtlinienvorschlag über
Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der
Gefährdung durch optische Strahlung (Rats-Dok. Nr. 14287/04)
mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Die CDU/CSU hatte darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren
viele zusätzliche EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz erlassen
worden seien, obwohl die vorhandenen Bestimmungen ausreichten. Das
stetig wachsende Regelwerk sei für Unternehmer immer schwerer
zu überblicken. Dies habe zu höheren Kos-ten und
Effizienzverlusten geführt. Ein eindrucksvolles Beispiel
dafür sei die Richtlinie zur "optischen Strahlung".
Hauptkritikpunkt der Unternehmen sei, dass Mitarbeiter,
abhängig vom individuellen Hauttyp, im Sommer
möglicherweise nur stundenweise im Freien arbeiten
dürften. Betroffen davon seien in erster Linie die
Bauwirtschaft, der Landschaftsbau und die Landwirtschaft. Zwar
hätten viele Regelungen der Richtlinie im Sinne der Wirtschaft
verändert werden können, so die Abgeordneten. Dennoch
bleibe die Frage nach dem Nutzen einer derartigen Richtlinie. Die
Union wollte die Regierung auffordern, sich dafür einzusetzen,
dass die Richtlinie fallengelassen und der Schutz vor
Sonneneinstrahlung nicht aus Brüssel vorgeschrieben wird.
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