|
|
wol
Ratifizierung wird vorbereitet
EU-Verfassung
Europa. Zur Ratifizierung des Vertrages
über die Verfassung der Europäischen Union (EU) hat die
Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (15/4900). Mit dem
Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für das
Inkrafttreten der EU-Verfassung geschaffen werden, heißt es in
dem Entwurf, der zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates
(15/4939), Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen (15/4925) und der CDU/CSU (15/4716) ) sowie
Anträgen der Koalition (15/4936) und der FDP ( 15/4937) am 24.
Februar in erster Lesung beraten wurde.
Laut Regierung stärkt die EU-Verfassung
die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU, den
Grundrechtsschutz durch die Rechtsverbindlichkeit der
europäischen Grundrechts-Charta und die Rechte des
Europäischen Parlaments. Außerdem erhielten die
nationalen Parlamente Mitwirkungsrechte im Rahmen der
Subsidiaritätskontrolle. Der Ratifizierungsentwurf
enthält auch den Wortlaut des europäischen
Verfassungsvertrages. Darin sind alle relevanten Wechselbeziehungen
zwischen den Mitgliedstaaten, darunter die Finanzen der
Gemeinschaft, der Binnenmarkt, die Wirtschafts- und
Währungspolitik, die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik sowie andere Politikbereiche wie Arbeitsmarkt,
Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, Forschung und
polizeiliche Zusammenarbeit geregelt. Neu justiert wurden für
den Verfassungsvertrag auch die institutionelle Arbeitsweise der
EU-Organe und die Entscheidungsmechanismen. Die Ratifizierung des
Verfassungswerks bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und
im Bundesrat. Die Verfassung kann erst dann in Kraft treten, wenn
sie von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert wird.
In der Stellungnahme der Länderkammer
wird unter anderem gefordert, entsprechend der EU-Verfassung den
Informationszugang und die Verfahren so zu gestalten, dass die
Länder von ihrem Recht umfassend Gebrauch machen können,
einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip zu
rügen. So soll die EU nur solche Aufgaben übernehmen, die
sich einzelstaatlich nicht befriediegend lösen lassen. Andere
Länderwünsche beziehen sich auf die Klarstellung von
Begriffen und einen Zugriff im Vorfeld der Gesetzgebung, der eine
Grundgesetzänderung erfordern würde. In ihrer
Gegenäußerung begrüßt die Bundesregierung
zunächst die breite Zustimmung der Länder zum
EU-Verfassungsvertrag. In der Sache betont sie, bei der Umsetzung
in nationales Recht seien innerstaatliche Regelungen nur in dem
durch den Verfassungsvertrag erforderlichen Umfang zu ändern.
Weitergehende Änderungen seien aus ihrer Sicht nicht
notwendig.
Parlamentarische Mitwirkung betont
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU will die
Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten ausweiten.
Danach reichen diese Rechte vom grundsätzlichen Weisungsrecht
gegenüber der Regierung "vor deren Zustimmung zu
EU-Rechtsakten" bis zur Zustimmungserfordernis bei wichtigen
Entscheidungen. Neben der Repräsentanz der Abgeordneten in der
deutschen Vertretung bei der EU ist im Unions-Entwurf auch das
Verfahren einer Klageerhebung des Bundestages bei
Verstößen gegen die Grundsätze von
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
festgelegt. Gemäß dem Protokoll im Verfassungsvertrag
müsse eine solche Klage von der Bundesregierung namens des
Deutschen Bundestages beim Gerichtshof eingereicht werden. Die
Bundesregierung handele also lediglich als Bote.
Des Weiteren sollen Regierung und Bundestag
die Informationspflichten der Regierung präzisieren, um dem
Parlament Dokumente, Mitteilungen und Berichte der EU-Institutionen
so zeitnah wie möglich zuzuleiten. Sonst sei eine effektive
Mitwirkung in EU-Angelegenheiten nicht möglich. Auch die
Entsendung deutscher Mitglieder an den Europäischen
Gerichtshof soll an das Verfahren für die Ernennung der
Richter für die obersten Gerichtshöfe des Bundes
angepasst werden, fordert die CDU/CSU.
Der Gesetzentwurf der Koalition will die
Mitwirkungsmöglichkeit von Bund und Ländern bei der
EU-Gesetzgebung stärker an deren jeweiliger
Geschäftsordnung orientieren. Auf dieser Basis sollen
Bundestag und Bundesrat dann über eine Abgabe von
Stellungnahmen oder Klagen zur Wahrnehmung der Subsidiarität
entscheiden. Dabei sollen "Einzelheiten der Unterrichtung oder
Beteiligung einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und
Bundestag vorbehalten bleiben". Bei einer Klage soll "das Organ,
das die Erhebung beschlossen hat, auch die Prozessführung
übernehmen". Handhabbarkeit und Klarheit der Regelungen sollen
zudem bei Verfahren zur Unterrichtung über Inhalte,
Zielsetzung und Erlass von geplanten Rechtsakten der EU beim
zeitlichen Vorlauf und den Widerspruchsmöglichkeiten Vorrang
haben. Sicherzustellen sei auch die Verantwortlichkeit
untergeordneter gesellschaftlicher Strukturen (Familie, Kommune,
Bundesland) für bestimmte Bereiche in ihrer
Verhältnismäßigkeit gegenüber der
Gesamt-EU.
In einem Antrag fordert die Koalition die
rechtlichen, organisatorischen, personellen und technischen
Voraussetzungen für die effiziente Nutzung der
Mitwirkungsrechte des Parlaments bei Rechtssetzungsvorhaben der EU.
Der Bundestag müsse in der Lage sein, das Regierungshandeln in
den EU-Institutionen "zu begleiten, zu gestalten und zu
kontrollieren". Im FDP-Antrag wird gefordert, dass die
Bundesregierung während des Übergangs zu qualifizierten
Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Rat einer Entscheidung
über einen mehrjährigen EU-Finanzrahmen nur
einvernehmlich mit dem Bundestag zustimmt und eine
Subsidiaritätsklage bereits auf Antrag einer Fraktion des
Bundestages erhoben werden könne.
Zurück zur Übersicht
|