bob
Bundestag bekräftigt absolutes
Folterverbot
Antrag der Koalition angenommen
Menschenrechte. Die Bundesregierung soll im In- und Ausland
deutlich machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen
den internationalen Terrorismus gilt. Dies beschloss der Bundestag
am 24. Februar mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen. CDU/CSU und FDP enthielten sich
der Stimme. Ein Antrag der Koalition (15/4396) wurde damit
angenommen. Der Ausschuss für Menschenrechte hatte dazu eine
Beschlussempfehlung (15/4826) vorgelegt.
Das Parlament war mehrheitlich der Meinung, dass angesichts der
Eindeutigkeit des Völkerrechts - wie etwa der
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen - die jüngsten
Diskussionen über die Legitimität von Folter nicht
nachvollziehbar seien. Im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus würden sicher geglaubte Normen und
Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und verbotene
Verhörmethoden zum legitimen Mittel der Gefahrenabwehr
erklärt.
Die Berichte über die entwürdigende Behandlung der
Gefangenen in Guantànamo Bay und in Afghanistan, aber
insbesondere die Bilder der Folterszenen im irakischen
Gefängnis Abu Ghraib hätten weltweit zwar große
Empörung hervorgerufen; dennoch befürworteten immer mehr
Menschen Ausnahmen vom absoluten Folterverbot. Die Koalition
findet, ein Rechtsstaat, der zulasse, dass es innerhalb seiner
Grenzen plötzlich wieder Folter und Gefolterte gibt, verliere
jegliche Legitimation und Glaubwürdigkeit.
Abgelehnt wurde mit Koalitionsmehrheit ein Antrag der FDP
(15/3507). Darin hatte sich die Fraktion für eine zügige
Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ausgesprochen.
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