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wol
Bundesregierung will das Reisekostenrecht
reformieren
Gesetzentwurf überwiesen
Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform
des Reisekostenrechts vorgelegt (15/4919), der am 24. Februar an
den Innenausschuss überwiesen wurde. Ziel des Gesetzentwurfes
ist es, das veraltete Reisekostenrecht zu aktualisieren und zu
vereinfachen.
Mit der künftigen Regelung soll die Durchführung und
die verwaltungstechnische Abwicklung von Dienstreisen erleichtert
und beschleunigt werden. Auch eine elektronische Bearbeitung ist
vorgesehen, heißt es. Verringern soll sich zudem der
Bearbeitungsaufwand. So wird laut Bundesregierung mit insgesamt 17
statt bisher 27 Paragrafen und dem Wegfall von zwei
Rechtsverordnungen die Regelungsdichte reduziert. Durch die
gesetzliche Neufassung der Reisekosten in 16 Artikeln werden
allerdings Folgeänderungen bei weiteren Stammgesetzen und
Rechtsverordnungen notwendig. Den Angaben zufolge wurden im
Gesetzentwurf die Erfahrungen aus dem Abschlussbericht der in den
Haushaltsgesetzen von 1999 und 2000 beschlossenen
Experimentierklausel sowie das Erfordernis eines modernen
Travel-Management-Systems berücksichtigt. Mit der Neuregelung
sollen auch Anreize zur Wahl umweltverträglicher
Verkehrsmittel und zu einem umweltgerechten Verhalten der
Dienstreisenden gegeben werden.
Umweltaspekte berücksichtigt
So sieht die Reform unter anderem vor, bei der Fahrt- und
Flugkostenerstattung mögliche Fahrpreisermäßigungen
zu berücksichtigen. Zudem werden Fahrtkosten nicht erstattet,
wenn eine kostenlose Beförderungsmöglichkeit genutzt
werden kann, so die Bundesregierung. Zur Aufwands- und
Pauschvergütung heißt es, dass Dienstreisende, denen
erfahrungsgemäß geringerer Aufwand für Verpflegung
oder Unterkunft als allgemein üblich entsteht, nach Bestimmung
der obersten Dienstbehörde oder der von ihr ermächtigten
Behörde anstelle Tagegeld, Übernachtungs- und
Auslagenerstattung eine entsprechende Aufwandsvergütung
erhalten.
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