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bob
Elektronische Akte hält Einzug
Justiz
Recht. Eine elektronische Aktenbearbeitung wird künftig bei
Zivilprozessen, in der Fachgerichtsbarkeit und im
Bußgeldverfahren möglich. Der Bundestag hat am 25.
Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/4067) verabschiedet.
Die Verfahrensbeteiligten sollen die elektronischen
Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der herkömmlichen
papiergebundenen Schriftform oder der mündlichen Form
rechtswirksam verwenden können. Der Rechtsausschuss hatte
zuvor eine Empfehlung (15/4952) hierzu vorgelegt. Die elektronische
Akte biete gegenüber der herkömmlichen Akte unter anderem
den Vorteil, dass die Kommunikation zwischen dem Gericht und den
Verfahrensbeteiligten beschleunigt werde. Außerdem seien die
Akten kontinuierlich verfügbar. Verschiedene Bearbeiter
könnten gleichzeitig zugreifen, und eine örtlich
unabhängige Aktenbearbeitung werde ermöglicht. Der
Rechtsausschuss machte durch eine Änderung der
Zivilprozessordnung den Weg frei, anstelle der bisherigen
Gerichtstafel in dem jeweiligen Gericht ein Terminal aufzustellen,
auf dem Informationen über Standard-Suchfunktionen abgerufen
werden können.
Die SPD erklärte, der technische Fortschritt mache vor der
Justiz nicht halt. Es müsse aber sichergestellt werden, dass
eine einheitliche Software bei den Gerichten angeschafft werde. Die
Bundesländer seien in der Pflicht, dies zu gewährleisten.
Es sei wichtig, die elektronische Aktenbearbeitung einige Jahre zu
beobachten, um Verbesserungen vornehmen zu können. Die
herkömmliche Aktenbearbeitung müsse aber zunächst
weiterlaufen. Dem Normalverbraucher müsse die Zeit gegeben
werden, sich auf die neue Technik einzustellen. Die Grünen
merkten an, es sei der "Zug der Zeit", elektronische
Aktenbearbeitung einzuführen. Es sei aber zu
gewährleisten, dass ältere Menschen, auch
Rechtsanwälte und Richter, weiter mit herkömmlichen
Methoden arbeiten können.
Die CDU/CSU warnte vor verfrühtem Optimismus, wie ihn das
Bundesjustizministerium verbreite. Es gebe durchaus Bedenken, ob
sich die Regelungen in der Praxis bewähren. Ein
regelmäßiger Bericht sei sinnvoll. Dem stimmte die FDP
zu. Dem Vorschlag des Bundesrates, die technische Entwicklung und
die weite Verbreitung des Internets als Informations- und
Kommunikationsmedium zu nutzen, um den Zugang zu
Veröffentlichungen der Gerichte leichter und
kostengünstiger zu gestalten, schloss sich der Rechtsausschuss
nicht an. Auch die Regierung hatte den Vorschlag abgelehnt und
angeführt, da das Internet (noch) nicht flächendeckend
verbreitet sei, werde ein Teil der Bevölkerung von der derzeit
theoretisch möglichen Kenntnisnahme abgeschnitten.
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