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Regierung plant Gründung einer
Bundesstiftung Baukultur
Gesetzentwurf
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung
möchte das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden
und in der Bevölkerung stärken und plant dazu, eine
Bundesstiftung Baukultur ins Leben zu rufen. In dem von ihr
eingebrachten Gesetzentwurf (15/4998) definiert sie den Begriff
"Baukultur" als Qualität von gebauter Umwelt, wie sie sich in
Gebäuden und Infrastrukturanlagen sowie deren Einordnung in
Landschaft und Siedlungsbild und im öffentlichen Raum
zeige.
Die Qualität, die Nachhaltigkeit und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Architektur- und
Ingenieurwesens in Deutschland national wie international zu
repräsentieren, sei deshalb Ziel der Stiftung. Eine ihrer
Aufgaben solle sein, regelmäßig einen Konvent der
Baukultur zu veranstalten, zu dem sie unter anderem Träger und
Stifter bundesweit bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur
einlädt.
Die von der Stiftung berufenen Mitglieder des
Konvents sollten die Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen
einbringen, die für das private und öffentliche Planen
und Bauen in Deutschland von Bedeutung sind. Dazu zählen unter
anderem Architektur, Ingenieurbau, Städtebau,
Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Bauwesen, Wohnungswesen,
Kreditwesen, Kultur sowie auch Denkmalpflege.
Mit der Gründung einer entsprechenden
Stiftung trägt die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge
einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Deutschen
Bundestages vom Oktober 2003 Rechnung, der ein solches
Stiftungsgesetz verlangt hatte. Auf bis zu 2,5 Millionen Euro
schätzt die Regierung den jährlichen Finanzbedarf der
Stiftung und wird die Summe im Sinne einer Anschubfinanzierung
zunächst überwiegend selbst tragen. Langfristig erhofft
sie sich, den Bundesanteil schrittweise zurückführen zu
können – je nach Lage des privaten Spendenaufkommens.
Die Initiative wurde am 10. März in den Verkehrsausschuss
überwiesen.
Der Bundesrat bestreitet in seiner
Stellungnahme die verfassungsrechtliche Kompetenz der Regierung zur
Gründung einer solchen Stiftung. In seinen Ausführungen
bezieht er sich auf die von der Regierung angeführten Ziele
der Bundesstiftung Baukultur und verweist darauf, dass Baukultur
jener Bereich sei, der über die bloße Bautechnik,
-statik, Baumaterialanalyse und -verwendung hinausgehe und Ausdruck
des künstlerischen Schaffens sei.
Nach Ansicht des Bundesrates fällt die
kulturpolitische Zielsetzung, deren Förderung, Entwicklung und
Repräsentation allein in den Hoheitsbereich der Länder.
Auch zeigt sich die Länderkammer dahingehend skeptisch, ob die
Stärkung des "Bewusstseins für Baukultur bei
Bauschaffenden und Bürgern" und die dazu verfolgten
"wissenschaftlichen, kulturellen und Bildungszwecke" über die
damit bereits heute befassten Stellen hinaus durch den geplanten
500-köpfigen Konvent der Baukultur und das weitere
Organisationsgeflecht der Stiftung zusätzlich vorangebracht
werden können. Angesichts der angespannten Haushaltslage des
Bundes und der von ihm für die Stiftung jährlich
veranschlagten 2,5 Millionen Euro Kosten stelle sich die Frage nach
den Prioritäten, so die Länderkammer in ihrer
Stellungnahme.
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