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bob
Hilfe in besonderen Lebenslagen als Einkommen
anrechnen
Wohngeld
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung
will klarstellen, dass seit dem Jahr 2001 ausgezahlte Hilfe in
besonderen Lebenslagen (HbL) bei der Berechnung von Wohngeld als
Einkommen berücksichtigt wird. Dazu hat sie einen Entwurf zur
Änderung des Wohngeldgesetzes (15/4977) vorgelegt, der am 10.
März zur Beratung in den federführenden Ausschuss
überwiesen wurde. Ziel des Wohngeldgesetzes sei es, diejenigen
Einnahmen, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, als
Grundlage der Ermittlung des individuellen Wohngeldanspruchs
heranzuziehen. Die Regierung hält die Klarstellung für
erforderlich, weil das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2003
eine Zurechnung des Anteils der HbL, der zum Lebensunterhalt
bestimmt ist, zu dem für die Wohngeldermittlung relevanten
Einkommen für unrechtmäßig erklärt
hat.
Einer Heimbewohnerin war 2001 Wohngeld
versagt worden, nachdem neben ihren Renten auch ein Betrag von
1.100 DM als monatliches Einkommen berücksichtigt worden war.
Das Gericht hatte argumentiert, die Anrechnung des zum
Lebensunterhalt bestimmten HbL-Anteils auf das Wohngeld sei nicht
zulässig. Die Regierung unterstreicht jedoch, es sei der Wille
des Gesetzgebers gewesen, den für den Lebensunterhalt
bestimmten Anteil der HbL dem wohngeldrechtlichen Einkommen
zuzurechnen.
Die Regierung rechnet mit bis zu 100.000
Heimbewohnern, die neben HbL auch Wohngeld erhalten haben.
Würde der gesetzgeberische Wille nicht rückwirkend
klargestellt, wäre für die Jahre 2001 bis 2004 mit
Wohngeldmehrausgaben von bis zu 800 Millionen Euro (Bund und
Länder zusammen) zu rechnen. Es wäre zu erwarten, dass
die Betroffenen im Schnitt jährlich 2.000 Euro zu wenig
Wohngeld erhalten hätten. Demgegenüber ist bei einer
rückwirkenden Regelung voraussichtlich nur mit Mehrausgaben
von bis zu 75 Millionen Euro (Bund und Länder) zu rechnen, da
in bis zu 57.000 Fällen im Schnitt jährlich rund 330 Euro
zu wenig Wohngeld gezahlt wurde.
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