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Vollständige Informationen liefern
Wertpapiere
Finanzen. Die Bundesregierung will Anlegern vollständige
Informationen über Wertpapiere garantieren. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie (15/4999)
vorgelegt, den der Bundestag am 10. März zur Beratung an den
Finanzausschuss überwiesen hat.
Der Richtlinie zufolge soll innerhalb der Europäischen
Union ein gleichwertiger Schutz der Anleger erreicht werden, indem
ihnen die erforderlichen Informationen in einem Prospekt bekannt
gegeben werden müssen. Der Regierungsentwurf enthält
unter anderem ein neues Wertpapierprospektgesetz. Sein
Anwendungsbereich erstreckt sich den Angaben zufolge auf Prospekte
für das öffentliche Angebot von Wertpapieren sowie
für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem
organisierten Markt. Ein Markt soll als organisiert gelten, wenn er
von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird,
regelmäßig stattfindet und für das Publikum
zugänglich ist. Der Freiverkehr, der ausschließlich
privatrechtlich geregelt ist, sei von dieser Definition
ausgenommen. Teilweise soll jedoch die Möglichkeit bestehen,
für die Wertpapiere freiwillig einen Prospekt im Sinne des
Gesetzes zu erstellen. Damit könnten die Wertpapiere
grenzüberschreitend öffentlich angeboten oder zum Handel
an einem organisierten Markt zugelassen werden.
Für den Prospekt schreibt der Entwurf vor, dass er eine
Zusammenfassung, Angaben über den Emittenten (das so genannte
Registrierungsformular) sowie eine Wertpapierbeschreibung enthalten
muss. Es soll die Möglichkeit bestehen, einen Basisprospekt zu
verwenden, der um endgültige Bedingungen des Angebotes
ergänzt werden kann. Die Gültigkeit des Prospektes soll
grundsätzlich auf ein Jahr beschränkt werden. Vorgesehen
ist darüber hinaus, dass die Emittenten einmal jährlich
ein Dokument mit Informationen hinterlegen müssen, die sie
während des vergangenen Jahres veröffentlicht oder dem
Publikum zur Verfügung gestellt haben. Bei einer
Prospektveröffentlichung ausschließlich durch
elektronische Medien muss laut Regierung schließlich
sichergestellt sein, dass dem Publikum stets auch der Zugang zur
Papierversion offen steht. In Papierform müsse der Prospekt
kostenlos abgegeben werden.
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