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Weniger Einnahmen befürchtet
Große Anfrage zur
EU-Rechtsprechung
Finanzen. Die Rechtswidrigkeit von steuerlichen Vorschriften und
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen im
Mittelpunkt einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion (15/4965).
Nach Darstellung der Liberalen ist zu befürchten, dass viele
steuerliche Vorschriften mit einem Auslandsbezug aus der Sicht des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mit den Grundfreiheiten
des EU-Vertrags (Arbeitnehmerfreizügigkeit,
Niederlassungsfreiheit, Warenverkehrsfreiheit,
Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) vereinbar
sind. Bei erforderlichen Änderungen könnten sich daher
finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
ergeben.
Aus der Finanzverwaltung würden dazu zweistellige
Milliardenbeträge genannt. Auch andere EU-Staaten
befürchteten Steuerausfälle durch diese Rechtsprechung,
so die FDP. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Regierung die
direkten Steuern, also etwa die Umsatzsteuer, an den
Grundfreiheiten des EU-Vertrages messen muss, obwohl es für
die Harmonisierung der direkten Steuern keine ausdrückliche
Rechtsgrundlage gebe. Die Regierung soll sagen, ob sie auf die
Harmonisierung auch der direkten Steuern in der EU hinwirken will.
Die Regierung soll ferner die beschränkte Möglichkeit der
Mitgliedstaaten, ihre Steuerpolitik in internationalen
Vereinbarungen selbst zu bestimmen, beurteilen und sagen, ob der
Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Harmonisierung und
Rechtsangleichung im Steuerrecht Grenzen gesetzt sind.
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