|
|
mik
Ausgaben transparent machen
Verpflichtung externer Berater
Haushalt. Die Bundesregierung soll künftig Fehler bei der
Verpflichtung externer Berater vermeiden und die Ausgaben für
deren Einsätze transparenter machen. Dies hat der
Haushaltsausschuss am 9. März einstimmig beschlossen.
Typische, zu vermeidende Fehler seien gemacht worden bei der Frage,
ob Beratereinsätze notwendig und wirtschaftlich sind, bei den
Vergabeverfahren und der Erfolgskontrolle sowie bei der Umsetzung
und Nutzung der Beratungsergebnisse. Deshalb fordert der Ausschuss
die Regierung weiter auf, einen verantwortungsvollen Umgang mit dem
Instrument der externen Beratung zu gewährleisten. Er
begrüßt die Absicht des Präsidenten des
Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, der Bundesverwaltung einen
praktischen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Beratern an
die Hand zu geben.
Zudem soll der Bundesrechnungshof (BRH) auf Bitte des
Haushaltsausschusses zu gegebener Zeit Kontrollprüfungen
durchführen und im Ausschuss zusammenfassend über die
Ergebnisse berichten. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
der Finanzen soll der BRH bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen
Vorschlag zur präziseren Definition des Beratungsbegriffs
machen.
Grundlage der Entscheidung war ein BRH-Bericht, den der
Ausschuss zur Kenntnis nahm. Darin erkannte der BRH einerseits an,
dass ein fachgerechter Einsatz externen Sachverstandes der
Verwaltung helfen kann, richtige Antworten auf neue und komplexe
Fragestellungen in einem sich rasch verändernden Umfeld zu
finden. Die Bedeutung dieses Instrumentes habe in den letzten
Jahren zugenommen. Gleichzeitig seien Fehlentwicklungen erkennbar
geworden, die die Grenzen und Risiken des Beratereinsatzes
verdeutlichen. Der Bundesrechnungshof ist laut Bericht in seinen
Prüfungen immer wieder auf unzureichend begründete,
unwirtschaftliche und nicht ordnungsgemäße
Beratungsprojekte gestoßen. Nach Ansicht der Union
überträgt die Verwaltung "aus Angst vor Verantwortung"
die Verantwortung auf Dritte. Die Folge seien unter anderem unklare
Aufgabenbeschreibungen und Kettenverträge. Dadurch würden
jährlich mehrere hundert Millionen Euro verschleudert.
Zurück zur
Übersicht
|