vom
"Soll-Besteuerung" bleibt
Opposition gescheitert
Finanzen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der
Bundestag am 10. März zwei Initiativen der Opposition zur
Reform der Umsatzsteuer abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung
des Finanzausschusses (15/4814).
Die CDU/CSU-Fraktion hatte beantragt (15/3193), die
Umsatzgrenze, bis zu der ein Unternehmer die Steuer nach den
tatsächlich eingenommenen Beträgen ("vereinnahmten
Entgelten") berechnen kann, zeitlich unbefristet von 125.000 Euro
(in Westdeutschland) auf einheitlich 500.000 Euro in ganz
Deutschland anzuheben.
Nach dem Willen der FDP (15/2977) sollten die Umsatzsteuer und
der Vorsteueranspruch erst dann entstehen, wenn eine Rechnung
wirklich beglichen ist ("Ist-Besteuerung" statt der geltenden
"Soll-Besteuerung"). Ziel sollte es sein, die
Betrugsanfälligkeit der derzeitigen Soll-Besteuerung zu
vermeiden, so die Liberalen.
Die Koalition hielt ein solches Vorgehen für
"übereilt". Zunächst seien die Ergebnisse eines
Planspiels abzuwarten, das die Bundesregierung zusammen mit den
Ländern bis zur Jahresmitte abschließen will, um das
Modell einer generellen Ist-Besteuerung zu testen. SPD und
Bündnisgrüne wiesen auf die "erheblichen
Haushaltsrisiken" einer Anhebung der Umsatzgrenze hin, die von der
Union auf lediglich 700 Millionen Euro jährlich beziffert
worden waren. Die Bundesregierung rechne dagegen mit
Steuermindereinnahmen von rund 2 Milliarden Euro.
Zurück zur
Übersicht
|