|
|
vom
Kompromiss bei den Pressefusionen
Änderung des Kartellrechts
angenommen
Wirtschaft und Arbeit. Mit der Mehrheit von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag die
Kartellrechtsnovelle am 11. März in geänderter Fassung
angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses (15/5049) vom Vortag zum Regierungsentwurf
zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB, 15/3640). Der Ausschuss hatte mehrheitlich
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gebilligt, die
sich vor allem auf das Pressefusionsrecht beziehen und auf einen
innerhalb der Koalition gefundenen Kompromiss zurückgehen. Das
Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
Danach soll das Verbot
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen für
Zeitungsverlage in den Bereichen Anzeigen, Druck und
Abonnementvertrieb nicht für solche Vereinbarungen gelten, die
dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten
Unternehmen zu verbessern und langfristig für mindestens eine
der beteiligten Zeitungen die wirtschaftliche Grundlage zu sichern.
Dabei dürfen an der Kooperation direkt nicht mehr als
fünf Zeitungen beteiligt sind. Wenn es zu einer solchen
Kooperation kommt, müssen die beteiligten Unternehmen dies
zuvor bei der Kartellbehörde anmelden. Die Anmeldung muss
Angaben zu Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit sowie zur
Art des Geschäftsbetriebs der beteiligten Unternehmen
umfassen.
Diese Neuregelung soll nach Ablauf von
fünf Jahren auf ihre Praxistauglichkeit hin
überprüft werden, wobei bis dahin realisierte
Kooperationen nicht in Frage gestellt werden. Vom Tisch ist damit
die ursprünglich von der Regierung geplante
Altverleger-Regelung. Danach sollten Fusionen dann möglich
werden, wenn dem bisherigen Verleger oder einem unabhängigen
Dritten ein 25-prozentiges Mitspracherecht in einem für die
Fusion vorgesehenen Verlag eingeräumt wird
Die Sozialdemokraten hatten im Ausschuss
darauf verwiesen, dass weitere Elemente der Kartellrechtsnovelle
wie die Bagatellklausel, nach der sich Zeitungsverlage mit bis zu 2
Millionen Euro Jahresumsatz ohne Einschränkung
zusammenschließen können, und die so genannte
Aufgreifschwelle, wonach Zusammenschlüsse erst ab einer
Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro (bisher: 25 Millionen Euro)
genehmigungspflichtig sind, gegenüber dem Regierungsentwurf
unverändert geblieben seien. Im Übrigen wird durch das
Gesetz das deutsche Kartellrecht an Vorgaben der Europäischen
Union angepasst. Zentral ist dabei der Übergang vom bisherigen
System der grundsätzlichen Anmelde- und Genehmigungspflicht
für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in ein System
der Legalausnahme. Danach gelten diese Vereinbarungen automatisch
als freigestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind.
Die CDU/CSU hatte die Änderungen als
"neues Modell" bewertet, das gründlich beraten werden
müsse. Die "erfolgreiche" Pressefusionsregelung aus den
70er-Jahren werde ohne Not geopfert. Nicht einzusehen sei, weshalb
man sich nicht auf Mittelstandskooperationen beschränkt habe.
Im Plenum scheiterte die Union mit einem Entschließungsantrag
(15/5053). Darin hatte sie unter anderem gefordert, dass
Beteiligungen von Parteien an Presseverlagen eingeschränkt
werden sollten, wenn die Publikationen nicht eindeutig als
Parteipublikationen erkennbar sind. Jedenfalls sollten solche
"wesentlichen" Beteiligungen im Impressum angegeben werden
müssen, so die Union.
Die SPD hatte argumentiert, ein
mittelständischer Zeitungsverlag habe nicht die Wahl,
bundesweit mit anderen mittelständischen Verlagen zu
kooperieren, sondern müsse regional zusammenarbeiten, auch mit
einem Großverlag. Die Krise der Zeitungsverlage sei auch durch
strukturelle Probleme hervorgerufen, etwa die Konkurrenz durch die
elektronischen Medien. Die Fraktion sagte, sie habe angesichts der
Haltung der Union nicht in direkte Gespräche mit ihr
eintreten, sondern eine gute Grundlage für das erwartete
Vermittlungsverfahren schaffen wollen. Die Bündnisgrünen
nannten die Verteidigung der Meinungsvielfalt als "oberstes
Anliegen" des Gesetzes.
Keine Mehrheit fanden im Plenum zwei
Entschließungsanträge der FDP (15/5054, 15/5055). Darin
hatte die Fraktion verlangt, einige Regelungen zu streichen und das
deutsche Pressegrosso-Vertriebssystem zu sichern. Abgelehnt wurde
auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (15/3136) auch ein
FDP-Antrag für einen "wirksamen Wettbewerbsschutz in
Deutschland und Europa" (15/760).
Zurück zur Übersicht
|