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Gentechnikrecht-Novelle umstritten
Anhörung
Verbraucherschutz. Unterschiedlich beurteilen Experten den
Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur
Neuregelung des Gentechnikrechts. Dies wurde auf einer
öffentlichen Anhörung des Verbraucherschutzausschusses am
9. März deutlich. Mit dem Gesetz soll der noch fehlende Teil
der EU-Freisetzungsrechtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden,
nachdem mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz zur Neuordnung
des Gentechnikrechts bereits die Koexistenzregelungen für den
Anbau gentechnisch veränderter Organismen beschlossen wurde.
Der vorliegende Entwurf behandelt vor allem Verfahrensvorschriften
sowie Klarstellungen zur Definition bestimmter Begriffe.
Rechtssicherheit für Unternehmen
Die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie
begrüßte die im Gesetzentwurf enthaltenen
Verfahrenserleichterungen. So müsse der Betreiber einer
gentechnischen Anlage diese nun nicht mehr anmelden, sondern nur
noch anzeigen. Sofort nach Eingang dieser Anzeige bei der
Behörde könne er mit den gentechnischen Arbeiten
beginnen. Problematisch hingegen sehe man die weitgehenden
Regelungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die
Unterrichtungspflicht schon bei dem "Verdacht einer Gefahr"
verunsichere die Öffentlichkeit, bevor man Genaueres wisse.
Vorzuziehen sei daher, eine Informationspflicht bei
"begründetem Verdacht" in das Gesetz aufzunehmen.
Christoph Palme vom Institut für Naturschutz und
Naturschutzrecht Tübingen sieht das Gesetz sowohl als
"EU-rechtlich wie auch verfassungsrechtlich geboten" an. Es schaffe
Rechtssicherheit und stärke damit die Gentechnikindustrie.
Eine weitere Verschleppung der Verabschiedung des Gesetzes, so
Palme, sei nicht verständlich und werde
Bußgeldforderungen seitens der EU-Kommission zur Folge haben.
Diese müssten dann nicht der Bund, sondern die Länder
tagen, so der Rechtswissenschaftler. Professor Gerhard Roller von
der Fachhochschule Bingen wies auf den schmalen Handlungsrahmen
für den Gesetzgeber hin. 90 Prozent der Regelungen seien von
der EU vorgegeben worden. Es sei damit zu rechnen, dass es vor
allem bei der strittigen Frage des Inverkehrbringens gentechnisch
veränderten Saatgutes in Zukunft keine nationalen
Zuständigkeiten geben werde. Nicht ausreichend geklärt,
so räumte Roller ein, seien die Haftungsfragen. Dennoch
könne er keine sich aus dem Gesetz ergebenden
Verschärfungen für die Forschung erkennen, die nicht
durch die Richtlinie abgedeckt seien.
Nach Meinung von Professor Lothar Willmitzer vom
Max-Planck-Institut für Pflanzenphysiologie im
Wissenschaftspark Golm bringt der Entwurf keine Verbesserungen oder
gar Lösungen für die aus Sicht der Forschung
entscheidenden Probleme des Inverkehrbringens, der
verschuldensunabhängigen Haftung sowie des Standortregisters.
Das Gesetz unterscheide nicht zwischen Freilandversuchen zu
Forschungszwecken und kommerziellem Anbau. Im Sinne der Forschung
sei eine solche Trennung jedoch unabdingbar. Auch die
verschuldensunabhängige Haftung stelle für
Freisetzungsversuche ein wesentliches Hindernis dar. Da es die
Versicherungswirtschaft ablehne solche Risiken zu versichern, seien
in Zukunft Freisetzungsversuche nicht mehr möglich. Die
Unklarheiten bei Fragen des Inverkehrbringens müssten im
Interesse des Wissenschaftsstandortes rasch geklärt werden,
forderte Jens Katzek von der Bio Mitteldeutschland GmbH. Das
vorliegende Gesetz leiste dies nicht.
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