sas
Arzt soll Eingriff ablehnen dürfen
Schwangerschaftsabbrüche
Familie. Ärzten soll nach Ansicht der FDP-Fraktion das
Recht eingeräumt werden, einen Schwangerschaftsabbruch nach
medizinischer Indikation zu verweigern. Ausnahmen vom
Verweigerungsrecht seien nur dann zu machen, wenn akute Gefahr
für das Leben der werdenden Mutter besteht, fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (15/5034).
Darin sprechen sich die Liberalen darüber hinaus auch
dafür aus, eine Bedenkzeit von drei Tagen nach der Information
über den Befund und nach dem Feststellen der medizinischen
Indikation für die Schwangere vorzuschreiben.
Die Abgeordneten argumentieren, dass gerade bei einer
fortgeschrittener Schwangerschaft die Frau oftmals einen "Druck zum
schnellen Abbruch" empfinde, wenn sie von einer möglichen
Behinderung ihres Kindes erfahre.
Eine medizinische Indikation für einen
Schwangerschaftsabbruch ist immer dann gegeben, wenn bei
weiterführenden Untersuchungen, wie etwa der pränatalen
Diagnostik, eine Erkrankung oder Entwick-lungsstörung des
Ungeborenen festgestellt wird. Für solche Fälle verlangen
die Abgeordneten, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde
Ärztin auf Angebote für eine psychosoziale Beratung
hinweisen und ferner darauf hinwirken, dass die Frau diese auch
wahrnimmt.
Von ihren Forderungen möchte die Fraktion nur Schwangere
ausgenommen wissen, für die eine akute Lebensgefahr besteht,
wenn sie nicht umgehend einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen
lassen. Darüber hinaus fordern die Liberalen eine
Dokumentationspflicht für Aufklärung und Beratung zu
pränataldiagnostischen Untersuchungen.
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