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Ämter sollen besser kooperieren
Statistikregistergesetz geändert
Wirtschaft und Arbeit. Gegen das Votum der CDU/CSU bei
Enthaltung der FDP hat der Bundestag am 10. März einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze (15/4696)
angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses (15/4955) an. Der Wirtschaftsausschuss hatte
einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. So
wurde die Rechtsgrundlage für eine neue Arbeitsteilung nach
dem Prinzip "Einer oder einige für alle" zwischen den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder
eingefügt. Ziel ist es, die Aufgaben zu bündeln.
Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass ein Stichprobenumfang
von 10.000 Einheiten häufig nicht ausreicht, um gesicherte
statistische Aussagen zu gewinnen. Deshalb legte der Bundestag die
Obergrenze auf 20.000 Einheiten für eine Stichprobe fest.
Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Handwerksordnung.
Künftig können nicht nur so genannte Vollhandwerke,
sondern auch zulassungsfreie Handwerke in die Auswertung des
Statistikregisters einbezogen werden. Die Statistischen Ämter
erhalten die Möglichkeit, bei ihnen vorhandene Daten in
größerem Umfang und in einem weniger aufwändigen
Verfahren zu verwenden und an die Kommunalstatistikstellen zu
übermitteln. Bei den Kommunen war wegen des Wegfalls
früherer Großzählungen ein Informationsdefizit
entstanden, das nun durch Daten aus dem Statistikregister
ausgeglichen werden soll.
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