bob
Am Truppenübungsplatz Wittstock
festhalten
FDP-Initiative
Verteidigung. Die Bundesregierung soll an der Nutzung des
Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock festzuhalten. Dies fordert
die FDP in einem Antrag (15/4956). Dies gewährleiste
einerseits optimale Übungsbedingungen für die Besatzungen
der Luftfahrzeuge. Andererseits müssten die
Übungsbelastungen ausgewogen auf Nord-, Ost- und
Süddeutschland verteilt werden.
Die Liberalen argumentieren, Flugzeugbesatzungen könnten
ihre vielfältigen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bereits
im Frieden den dafür erforderlichen Leistungstand erwerben und
erhalten. Sie müssten deshalb gut ausgebildet sein und
konstant ausreichende Übungsmöglichkeiten haben. Die
Möglichkeit, den Einsatz von Bordwaffen gegen Ziele auf dem
Boden unter realistischen Bedingungen zu üben, biete in
Deutschland lediglich der Schießplatz Wittstock.
Dennoch gelte es, die Belastungen für die Bevölkerung
und für die Umwelt so gering wie möglich zu halten.
Dieses treffe in besonderem Maße für den Übungsplatz
Wittstock zu, da ein naturnaher Tourismus im Raum um die
Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur eine wesentliche Entwicklungschance
darstelle, sondern bereits heute Lebensgrundlage vieler kleiner
Unternehmen sei.
Deshalb schlägt die FDP unter anderem vor, dass insgesamt
pro Kalenderjahr maximal 850 Einsätze auf dem Übungsplatz
Wittstock erlaubt werden. Ferner müsse die Regierung den Flug-
und Übungsbetrieb der Kampfflugzeugbesatzungen von 16. Juni
bis zum 15. Oktober sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und an
gesetzlichen Feiertagen untersagen.
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