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Bedenken gegen Beitragsfinanzierung
Gesundheitliche Prävention
Gesundheit und Soziale Sicherung. "Es darf nicht sein, dass
Mittel der Rentenversicherung für staatliche Aufgaben
verwendet werden." Das stellte der Vertreter des Verbandes
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Axel Reimann, in
der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9. März fest.
Zur Debatte stand ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/4833)
zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention, die als
eigenständige Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden
soll.
Die Vorlage sieht vor, die Prävention aus Mitteln der
Sozialversicherungsträger zu finanzieren. Diese sollten
jährlich 250 Millionen Euro für
Präventionsleistungen aufbringen, von denen 180 Millionen von
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 20 Millionen von der
Gesetzlichen Unfallversicherung und 10 Millionen von der Sozialen
Pflegeversicherung erbracht werden sollen. Die gesetzliche
Rentenversicherung und die Träger der Alterssicherung für
Landwirte sollten allein einen Beitrag in Höhe von 40
Millionen Euro pro Jahr beisteuern. Dieser Beitrag sollte in drei
Jahren erreicht und entsprechend der Entwicklung des
Durchschnittsentgeltes der gesetzlichen Rentenversicherung
dynamisiert werden, heißt es in einer schriftlichen
Stellungnahme des VDR.
Reimann betonte jedoch, dass Versicherungsleistungen nur den
Versicherten zugute kommen und nicht zur Finanzierung allgemeiner,
übergeordneter Aufgaben herangezogen werden dürften. Die
Vorschläge der Koalition widersprächen jedoch dem
Zweckbindungsgebot der Beiträge, da die
Präventionsmaßnahmen auch Nicht-Rentenversicherten zugute
kommen. "Hier droht außerdem eine Abwärtsspirale im
Bereich der Prävention", begründete er seine Skepsis an
den Finanzierungsvorschlägen der Koalition.
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Bedenken gegenüber einer ausschließlichen
Beitragsfinanzierung äußerte auch der Vertreter des
Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA),
Alexander Gunkel: "Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die nur mit Steuermitteln finanziert werden sollte." Eine
solche Forderung wurde in schriftlichen Stellungnahmen zum
Gesetzentwurf von zahlreichen Verbänden und Organisationen
erhoben.
So betonten die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und der Marburger Bund in ihrer Stellungnahme,
Prävention sei nicht auf die Solidargemeinschaft der in der
gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beschränkt ist.
"Entsprechend muss sie als gesamtgesellschaftliches Anliegen durch
die Aufwendungen aller finanziert werden." Eine reine Finanzierung
über Beitragszahler berge die Gefahr, dass sich Bund,
Länder und Kommunen aus ihrer Beteiligung zurückziehen,
sagte der Vertreter des Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
Detlev Kommer.
Ähnliche Bedenken äußerte auch der BDA in seiner
schriftlichen Stellungnahme: "Es darf nicht sein, dass die
Sozialversicherung jetzt zusätzlich mit der Finanzierung
allgemeiner Präventionsmaßnahmen belastet wird,
während sich die öffentliche Hand daraus immer weiter
zurückzieht."
Ursula Engelen-Kefer, für den Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) in der Anhörung vertreten, bezeichnete eine
ausschließlich beitragsgestützte Finanzierung ebenfalls
als "nicht angemessen". "Wir fordern, dass sich Bund, Länder
und Kommunen an der Finanzierung beteiligen", sagte Engelen-Kefer
zur Begründung. Als unzureichend bezeichnete auch Ulf Fink vom
Büro für Gesundheit und Prävention die Vorgaben des
Entwurfes hinsichtlich seiner Finanzierbarkeit.
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