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Die elektronische Gesundheitskarte kommt
Finanzierung unter Experten
umstritten
Gesundheit und Soziale Sicherung. Auf eine grundsätzliche
Zustimmung von Sachverständigen stößt die geplante
gesetzliche Regelung der Telematikstruktur im Gesundheitswesen, die
eine reibungslose Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte in Deutschland sichern soll. Die Karte soll ab dem
1. Januar 2006 schrittweise Einzug halten. Im Vorfeld einer
öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 9.
März äußerten sich dazu geladene Experten in
schriftlichen Stellungnahmen und forderten gleichzeitig
Klarstellungen über die Finanzierung der entstehenden
Infrastruktur und die Zuständigkeiten für diesen Bereich.
Grundlage der Beratung war ein Entwurf der Koalition (15/4924), der
die Organisationsstruktur der neu gegründeten Gesellschaft
für Telematik und die Finanzfragen regeln soll. Nach geltendem
Recht - so die Vorlage - ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung in
der gesetzlichen Krankenversicherung, die notwendige Infrastruktur
für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu
schaffen. Die Spitzenorganisationen der Krankenversicherung
hätten die Gesellschaft für Telematik gegründet,
damit sie die relevanten Festlegungen im Sinne einer besseren
Handlungsfähigkeit mit qualifizierter Mehrheit - statt wie bis
jetzt einstimmig - treffen können. Der Gesetzentwurf sieht
vor, dass die Gesellschaft für Telematik künftig die
Vertragsgemeinschaft bei allen Beschlüssen zur
Telematikinfrastruktur ersetzt. Finanzierungsfragen sollen in der
Kompetenz der Vertragsgemeinschaft bleiben.
Mehrfach kritisiert wird in den Stellungnahmen
die vorgesehene Vorschrift, wonach sämtliche
Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik dem
Gesundheitsministerium vorzulegen sind. Dieses kann sie - so der
Entwurf beschlossen wird - innerhalb von einem Monat beanstanden.
Diese Regelung würde es dem Ministerium ermöglichen, den
Inhalt der Telematikinfrastruktur selbst zu bestimmen und
festzulegen, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV). Damit wäre die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft
eingeschränkt und ein effektives Handeln "nahezu
unmöglich" gemacht, weil Entscheidungen und
Folgeentscheidungen aufgrund der einmonatigen Beanstandungsfrist
nicht zügig umgesetzt werden könnten. Die
Beanstandungsmöglichkeit sollte daher klar definiert werden
und auf grundsätzliche Strukturentscheidungen und auf
rechtliche Gründe beschränkt werden, so die KBV. "Eine
Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher
Beschlüsse ist nicht akzeptabel", schreibt dazu die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ähnlich bewertet
dies die Bundesärztekammer (BÄK): Die Selbstverwaltung
werde dadurch zum "ausführenden Arm" des
Gesundheitsministeriums.
Kritisch beurteilt der Sozialverband VdK Deutschland, dass die
Kosten, die dem Gesundheitsministerium für Forschungs- und
Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte
entstanden sind, durch die Krankenkassen erstattet werden sollen:
"Der Bund sollte sich seiner Mitverantwortung für eine
moderne, funktionsfähige Infrastruktur im Gesundheitswesen
auch finanziell stellen", fordert der Sozialverband. Für die
BÄK ist es "befremdlich" und "nicht akzeptabel", dass die
Gesellschaft für Telematik mit Kosten belastet werde, die sich
nicht zu verantworten habe. Es stehe im Belieben des
Gesundheitsministeriums Forschung und Entwicklung zu betreiben und
die Ergebnisse der Gesellschaft für Telematik zur
Verfügung zu stellen. Für die Streichung dieser
Finanzierungsregelung plädieren auch die Spitzenverbände
der Krankenkassen. Sie sähen darin "die Gefahr einer
Beeinträchtigung der Wahrnehmung ihrer Verantwortung".
Der Verband der privaten Krankenversicherung, der sich auf
freiwilliger Basis an der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte beteiligt, fordert in seiner Stellungnahme
dafür eine gesetzliche Flankierung. Dies sei für die
Rechtssicherheit der Beteiligten notwendig. Eine gleichberechtigte
Berück-sichtigung der Heilberufskammern auf Bundesebene bei
der Gestaltung der Telematikinsfrastruktur fordert die
Bundespsychotherapeuten-Kammer. Sie bleibe bisher als einzige
Bundeskammer der Heilberufe bei der Gesellschaft für Telematik
"außen vor".
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